KFZ-Kaskoversicherung - 10 häufige Irrtümer

 

Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die per Definition für jedes Auto Pflicht ist, entscheiden sich viele KFZ-Besitzer dafür, ihren fahrbaren Untersatz zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zu versichern. Wer sich dadurch im Straßenverkehr allerdings finanziell unverwundbar fühlt, sollte nochmals einen Blick in die Versicherungspolizze werfen.

 

Nicht nur bei so offensichtlichen Dingen wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein, sondern auch in den folgenden 10 Fällen kann die KFZ-Kaskoversicherung die Zahlung verweigern:

 

 

» Unbeaufsichtigter Autoschlüssel

 

Lassen Sie Ihren Autoschlüssel niemals unbeaufsichtigt. Wer unterwegs ist und den Autoschlüssel sorglos z.B. in der Handtasche im Restaurant, der Badetasche im Freibad oder in der Jacke in einer Umkleidekabine lässt muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung höchstwahrscheinlich nicht einspringt, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.

 

» Aufbewahrung Fahrzeugschlüssel

 

Wenn es um die Deckung von Fahrzeugdiebstählen geht, kommt der Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels eine beachtliche Rolle zu. Wer den Fahrzeugschlüssel in einem (womöglich unversperrten!) Auto im Handschuhfach oder einem gängigen Versteck (auf einem der Reifen oder hinter dem Tankdeckel) aufbewahrt, kann die Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bewirken. Ebenso sollten Sie ein Fahrzeug niemals mit steckendem Zündschlüssel und unversperrt irgendwo abstellen.

 

» Ohne gültiges Pickerl

 

Verursachen Sie mit einem Fahrzeug mit abgelaufenem Pickerl einen Unfall und lässt sich nachweisen, dass der Unfall auf einen Fehler zurückzuführen ist, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, kann die Versicherung die Haftung verweigern. Denken Sie also an die regelmäßige und fristgerechte §57a Überprüfung.

 

» Auto-Tuning

 

Wer sein Auto „aufmotzt“, an der Motorleistung des Fahrzeuges schraubt, oder die Vorgaben für Reifendimensionen nicht einhält, der sollte dies nicht nur bei der Fahrzeugprüfstelle melden, sondern unbedingt auch mit der Versicherung abklären.

 

» Handy bedienen/telefonieren

 

Während des Autofahrens ist Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bzw. jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons verboten. Das bedeutet also auch, dass SMS schreiben, E-Mails checken oder schreiben und Internet-Surfen während der Fahrt nicht erlaubt ist. Ausnahme: das Handy wird als Navigationssystem benutzt und ist im Wageninneren befestigt.

Sollten Sie dem zuwider handeln und durch diese Ablenkung einen Unfall verursachen, kann die Versicherung die Deckung ablehnen. Wer beim Autofahren telefonieren möchte: Freisprecheinrichtung verwenden!

Apropos Ablenkung: 3.000 €

3 2.653 € 1.830 € 4.500 €
4 3.088 € 2.062 € 6.000 €

 

* Indikative Berechnung auf Basis des monatlichen Durchschnittseinkommens 2019 für unselbständig Erwerbstätige ohne Berücksichtigung von etwaigen Feibeträgen (Pendlerpauschale, Sonderausgaben, etc.) oder diversen Steuerbegünstigungen (Überstunden, Zulagen, etc.).

² Über Alleinverdiener / Alleinerzieherregelung sind bis zu 250 € pro Kind jährlich möglich (Kindermehrbetrag).

³ maximale Höhe des Familienbonus pro Jahr für Kinder unter 18


 

Für die Familie von Beate und Georg ist die Höhe des Familienbonus trotz monatlicher Vorabauszahlung über den Arbeitgeber nun noch sehr einfach zu optimieren. Beate führt eine Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) durch und beantragt dort den Familienbonus Plus NICHT. Die 1.317 € die sie vorab über die Lohnverrechnung bereits erhalten hat, muss sie natürlich zurückzahlen. Diesbezüglich erfolgt eine entsprechende Aufforderung des Finanzamts. Vater Georg macht nun ebenfalls eine Arbeitnehmerveranlagung und erhält 3.000 € Steuergutschrift aus dem Familienbonus. Es macht für diese Familie natürlich auch Sinn die monatliche Auszahlung für Beate zu stoppen (Formular Finanzamt E31 beim Arbeitgeber abgeben) und diese künftig bei Georgs Arbeitgeber zu beanspruchen.

 

Wenn Sie Ihre Steuererklärung online über FinanzOnline abgeben, können Sie sich unter der Option „Vorberechnung mit Berechnungsblatt“ anschauen, ob der Familienbonus aufgrund des relevanten steuerpflichtigen Gesamtjahreseinkommens in voller Höhe beansprucht werden kann. Falls nicht und auch der zweite Elternteil über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügt (mehr als 933 € pro Monat netto), können andere Aufteilungsszenarien bis zur optimalen Steuerersparnis durchgespielt werden. Ein Elternteil, der den Familienbonus Plus bereits monatlich ausbezahlt bekommt und seine Arbeitnehmerveranlagung macht, muss unbedingt analog wie beim Arbeitgeber auch den Familienbonus (nochmals) beantragen. Falls nicht erfolgt eine Rückforderung des Finanzamts.

 

Besonderheiten bei getrennten Eltern

 

Die Standardaufteilung des Familienbonus Plus bei getrennten Eltern ist 50/50. Bei 1.500 € Steuererleichterung somit jeweils 750 € für Mutter und Vater. Während dem Familienbeihilfebezieher (also dem Elternteil, wo das Kind überwiegend wohnt) dieser Anteil fix zusteht, muss die unterhaltspflichtige Person als Grundvoraussetzung die vereinbarten Alimentationszahlungen in voller Höhe leisten. Macht er das nicht, erhöhen sich die aliquoten Ansprüche für den anderen Elternteil. Beispiel: Es wurden jährliche Alimentationszahlungen über 3.000 € vereinbart, aber im Kalenderjahr nur insgesamt 750 € (also 25 Prozent) bezahlt. Der Familienbonus für den Unterhaltspflichtigen reduziert sich damit auf 25 Prozent von 750 € also auf 187,50 € . Der andere Partner erhält zusätzlich die Differenz von 562,50 €. Derartige Spezialfälle sind mit einem eigenen Formular (L1k-bF) zu beantragen, hierfür gibt es eine Ausfüllhilfe des Finanzamts.

 

Auf einen neuen Lebenspartner (Patchwork Familien) kann der Familienbonus für ein Kind aus früheren Beziehungen nur dann übertragen werden, wenn der leibliche Elternteil seinen Alimentationsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachkommt. Hier kommt es oftmals zu Situationen, dass die Mutter mangels steuerpflichtigem Einkommen um den Familienbonus umfällt. Hier gibt es allerdings einen einfachen und völlig legalen Ausweg. Ist die Mutter wieder verheiratet, kann der Stiefvater als Begünstigter für die Familienbeihilfe eingesetzt werden (Voraussetzung, er lebt mit dem betroffenen Kind im gleichen Haushalt). Als Familienbeihilfeempfänger hat er dann auch Anspruch auf den Familienbonus.

 

Tipp – Steuerersparnis für die Familienvorsorge verwenden

Auch vor der von der neuen Regierung in Aussicht gestellten Erhöhung des Familienbonus Plus ist die neue Steuererleichterung bei den meisten Familien im Haushaltsbudget sehr namhaft zu spüren. Gleichzeitig mussten bzw. müssen die Sozialversicherungen aufgrund stark steigender Ausgaben bei den Leistungen Verschärfungen in den Zuerkennungen oder gar Kürzungen vornehmen.

 

Ein sehr guter Grund aus diesem Anlass einen Blick auf die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder zu werfen oder das finanzielle Fundament für spätere Ausgaben wie etwa einer Ausbildung oder den eigenen vier Wänden zu legen.

 

Zu diesen wichtigen Themen rund um die Absicherung und Vorsorge Ihrer Kinder stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite.

 

 

 

Weiterführende Links

⇒ Das Formular zur Beantragung der monatlichen Auszahlung des Familienbonus Plus über Ihren Arbeitgeber finden Sie hier.

⇒ Antworten auf häufige Fragen zum Familienbonus Plus, Bundesministerium für Finanzen finden Sie hier.

Ausfüllhilfe Finanzamt für „Familienbonus Plus in besonderen Fällen“ (zB. Patch Work Familien)

 

 


 
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