KFZ-Kaskoversicherung - 10 häufige Irrtümer
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die per Definition für jedes Auto Pflicht ist, entscheiden sich viele KFZ-Besitzer dafür, ihren fahrbaren Untersatz zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zu versichern. Wer sich dadurch im Straßenverkehr allerdings finanziell unverwundbar fühlt, sollte nochmals einen Blick in die Versicherungspolizze werfen.
Nicht nur bei so offensichtlichen Dingen wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein, sondern auch in den folgenden 10 Fällen kann die KFZ-Kaskoversicherung die Zahlung verweigern:
» Unbeaufsichtigter Autoschlüssel
Lassen Sie Ihren Autoschlüssel niemals unbeaufsichtigt. Wer unterwegs ist und den Autoschlüssel sorglos z.B. in der Handtasche im Restaurant, der Badetasche im Freibad oder in der Jacke in einer Umkleidekabine lässt muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung höchstwahrscheinlich nicht einspringt, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.
» Aufbewahrung Fahrzeugschlüssel
Wenn es um die Deckung von Fahrzeugdiebstählen geht, kommt der Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels eine beachtliche Rolle zu. Wer den Fahrzeugschlüssel in einem (womöglich unversperrten!) Auto im Handschuhfach oder einem gängigen Versteck (auf einem der Reifen oder hinter dem Tankdeckel) aufbewahrt, kann die Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bewirken. Ebenso sollten Sie ein Fahrzeug niemals mit steckendem Zündschlüssel und unversperrt irgendwo abstellen.
» Ohne gültiges Pickerl
Verursachen Sie mit einem Fahrzeug mit abgelaufenem Pickerl einen Unfall und lässt sich nachweisen, dass der Unfall auf einen Fehler zurückzuführen ist, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, kann die Versicherung die Haftung verweigern. Denken Sie also an die regelmäßige und fristgerechte §57a Überprüfung.
» Auto-Tuning
Wer sein Auto „aufmotzt“, an der Motorleistung des Fahrzeuges schraubt, oder die Vorgaben für Reifendimensionen nicht einhält, der sollte dies nicht nur bei der Fahrzeugprüfstelle melden, sondern unbedingt auch mit der Versicherung abklären.
» Handy bedienen/telefonieren
Während des Autofahrens ist Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bzw. jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons verboten. Das bedeutet also auch, dass SMS schreiben, E-Mails checken oder schreiben und Internet-Surfen während der Fahrt nicht erlaubt ist. Ausnahme: das Handy wird als Navigationssystem benutzt und ist im Wageninneren befestigt.
Sollten Sie dem zuwider handeln und durch diese Ablenkung einen Unfall verursachen, kann die Versicherung die Deckung ablehnen. Wer beim Autofahren telefonieren möchte: Freisprecheinrichtung verwenden!
Apropos Ablenkung: 3.000 € |