Ohne Eltern auf Reisen: Selbst mit Oma und Opa nicht ohne Vollmacht

 

Nicht immer sind Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern unterwegs, wenn es in den Urlaub geht. Mit Oma und Opa nach Italien, eine Romreise mit dem Onkel zur Firmung, mit dem besten Freund und seiner Familie nach Griechenland ans Meer … Verreisen Minderjährige ohne ihre Erziehungsberechtigten kommt es bei Grenzkontrollen oder am Flughafen immer wieder zu Problemen, wenn diese keine Reisevollmacht mitführen.

 

Urlaub oder Missverständnisse

Eine Reisevollmacht stellt sicher, dass die Eltern mit dem Aufenthalt des Kindes im Ausland einverstanden sind. Kindesentziehung oder -entführung können durch Kontrollen bereits an den Grenzen verhindert werden. In bestimmten Ländern wird deshalb sogar eine Reisevollmacht verlangt, wenn die Kinder mit nur einem Elternteil verreisen.

 

Nachbarland oder Übersee

Egal wohin die Reise geht, es empfiehlt sich grundsätzlich, seinem Kind eine Vollmacht für den Urlaub mitzugeben, bzw. eine Vollmacht der Eltern mitzunehmen, wenn Sie ein befreundetes oder verwandtes Kind ins Ausland mitnehmen.

 

Die Erfahrung zeigt, dass es bei der Einreise nach zum Beispiel Griechenland, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Großbritannien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien ohne Vollmacht immer wieder zu Schwierigkeiten kommt. Griechenland, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien verlangen zusätzlich, dass die Reisevollmacht notariell beglaubigt ist.

 

Bestimmte Länder wie etwa Südafrika haben ganz strenge Einreisebestimmungen für Minderjährige, ob mit oder ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil. Hier benötigt man nebst notariell beglaubigter Vollmacht zusätzlich eine beglaubigte Geburtsurkunde nach internationalem Format.

 

Wichtig

Rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren, um genügend Zeit für die Besorgung der benötigten Unterlagen zu haben.

 

Links für weitere Informationen:

→ Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

→ ÖAMTC

 


 
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Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

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Bildnachweis  | © Photo by Asad Photo Maldives from Pexels

 

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