KundenInfo 03.16


 

 

Zum Schock der Schaden - was wurde gestohlen?

 

Wie oft haben Sie das in einem Krimi gesehen: Chaos nach einem Einbruch, der Kommissar fragt: „Fehlt etwas?“ und wenn es nicht gerade ein gestohlener Rembrandt ist, heißt es meist: „Ich glaube  nicht…“ - oder der Wohnungsinhaber steuert gezielt auf eine Schublade zu und weiß: Ein wichtiges Dokument ist abhandengekommen!

 

Wertsachen-Verzeichnis ist Pflicht!

Könnten Sie ebenso schnell angeben, welche Wertgegenstände ein Einbrecher bei Ihnen zu Hause mitgenommen hat? Die Uhrensammlung, Schmuck aus dem Familienerbe, Goldmünzen, Laptop, Pelzmantel, Sparbücher …  In der Realität vergeht Zeit, bis die Schadensliste komplett ist. Fällt Ihnen später ein, dass auch Bargeld unter der Matratze, die wertvolle Briefmarkensammlung oder eine teure Vase aus chinesischem Porzellan fehlen, ist es zu spät, den Schaden zu melden. Ihre Versicherung erwartet nämlich, dass Sie ein aktuelles Verzeichnis Ihrer Wertgegenstände führen. Es bietet nicht nur den raschen Überblick, es gilt auch als Nachweis. In den allgemeinen Versicherungs- bedingungen steht, dass eine solche Dokumentation für die Schadensabwicklung über Ihre Haushaltsversicherung Voraussetzung ist.

 

Mit anderen Worten:

Es ist eine Obliegenheit, vorhandene Wertsachen zu dokumentieren und am besten gleich mit zu fotografieren! Im Fall des Falles kommt Ihnen diese Sorgfalt nicht nur bei Einbruchsdiebstählen, sondern auch bei Schäden durch Hochwasser oder Feuer zugute!

 

 

Hier finden Sie eine Muster-Liste des Bundeskriminalamtes: Eigentumsverzeichnis (pdf)


 
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(Fotos: iStockphoto)
 

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