Begriffserklärung
Frankfurter Liste
Weist eine Pauschalreise Mängel auf, so haben Sie Anspruch auf Verbesserung vor Ort. Gelingt das nicht, dann muss der Reiseveranstalter nach der Heimkehr Geld zurückzahlen. Für den Urlauber besteht also ein Anspruch auf Preisminderung. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wie bestimmte Mängel im Verhältnis zum Reisepreis zu bewerten sind.
Ein Richtersenat in Frankfurt hat eine Reihe von Einzelentscheidungen zu Ersatzansprüchen bei Urlaubsreisen gesammelt und geordnet. Diese "Frankfurter Liste" wird mittlerweile auch von österreichischen Gerichten zu Beurteilung von Ansprüchen geschädigter Urlauber herangezogen. Daneben gibt es auch noch vergleichbare Listen mit Urteilen österreichischer Gerichte, insbesondere des Handelsgerichts Wien.
Aber Achtung: alle diese Listen, in denen Gerichtsentscheidungen zusammengefasst sind, dienen nur als Orientierungshilfe. Sie haben keinerlei Gesetzeskraft und sind nicht verpflichtend.
Quelle: Verein für Konsumenteninformation - Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
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