Spielzeug, Hobby, Unfall: Gefahren, die durch Drohnen drohen
Wer selber keine hat, hat sie vermutlich schon einmal gesichtet - eine Drohne, die am Himmel surrt. Vielleicht reizt es auch Sie, solch ein Gerät zu steuern? Paaren Sie Ihre Begeisterung mit Vernunft: Denn auch die kleinste Flugmaschine kann großen Schaden anrichten.
Sicher unterwegs
Sind Sie stolzer Drohnenbesitzer oder wollen einer werden? Dann sollten Sie bedenken, dass der Betrieb Ihres Fluggeräts weder Menschen noch Sachwerte gefährden darf. Möglicherweise benötigen Sie für Ihre Drohne sogar eine luftfahrtrechtliche Bewilligung und eine Haftpflichtversicherung - Grund genug, sich im Vorfeld schlau zu machen, um Ihr Hobby sorglos genießen zu können!
Unterschiedliche Kategorien
Bei Drohnen mit einem Gewicht bis zu 250 g, einer maximalen Flughöhe von 30 Metern und einer Bewegungsenergie von höchstens 79 Joule handelt es sich um Spielzeug - rein rechtlich gesehen müssen Sie keine Haftpflichtversicherung abschließen. Aber Achtung: Ist eine Kamera an Bord, benötigen Sie eine Bewilligung und Ihre Drohne fällt automatisch unter Drohnenklasse 1 (normalerweise ab 25 kg) und wird versicherungspflichtig - genauso wie Modelle ab 251 g.
Besteht keine direkte Sichtverbindung zwischen Pilot und Fluggerät, übersteigt der Flugradius 500 Meter und die Bewegungsenergie 79 Joule, greift das Luftfahrtgesetz ebenso wie bei Drohnen der Klasse 2 ohne Sichtverbindung, die im Privatgebrauch selten anzutreffen sind und eine Zertifizierung, Registrierung und einen Pilotenschein erfordern.
Andere Länder, andere Gesetze
Wer seine Drohne mit auf Reisen nehmen möchte, sollte sich vor dem Urlaubsantritt mit den entsprechenden Gesetzen für Drohnenflüge im betreffenden Land befassen. Auch wenn die EU an einer einheitlichen Gesetzgebung arbeitet, sind derzeit die Regelungen in den europäischen Ländern noch sehr unterschiedlich. Eine gute Übersicht über die Gesetze der einzelnen Länder finden Sie hier.
Alles klar?
Wenn nicht, lassen Sie sich vom Experten beraten. Und beachten Sie, dass Sie als Pilot jedenfalls für alle Schäden und Verletzungen haften, sollte Ihre Drohne vom Himmel fallen - selbst, wenn sie noch als Spielzeug durchgeht. Eine Haftpflichtversicherung deckt jedenfalls die Kosten eines „Betriebsunfalls“!
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