Die Küche brennt – und wer bezahlt den Schaden?

 

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wo in Österreich die meisten Unfälle passieren? Nein, es sind ganz sicher nicht Österreichs Straßen. Und nein, es ist auch nicht der Arbeitsplatz. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und davon ein beträchtlicher Teil im Haushalt. Über 30% aller Unfälle in Österreich (Quelle: KfV) passieren nämlich innerhalb der eigenen vier Wände. Wie schnell das gehen kann, zeigt der folgende Fall:

 

Frau Huber (Name geändert) wohnt gemeinsam mit Ihrer Familie in einem Einfamilienhaus. Während Sie eines Tages das Essen für Ihre Familie zubereitet, hört sie im Keller die Waschmaschine "rumpeln". Aufgeschreckt läuft sie die Kellertreppe hinunter und stellt fest, dass die Waschmaschine beim Schleudern etwas „unrund“ läuft. Daraufhin schaltet sie die Waschmaschine aus und begeht in weiterer Folge einen großen Fehler: Da sie schon im Keller ist, nimmt sie die nicht ganz fertig geschleuderte Wäsche aus der Waschmaschine und hängt diese auf.

 

In der Zwischenzeit kommt ihr Gatte nach Hause. Da der Garagenöffner per Funk nicht funktioniert, ruft er seine Frau am Handy an, sie möge ihm die Garage öffnen. Kein Wunder, denn mittlerweile steht die Küche in Brand, woraufhin der FI-Schutzschalter „gefallen“ ist.

 

Bei diesem Unglück kommen glücklicherweise keine Personen zu Schaden, der Sachschaden beträgt in Summe aber 10.700 €. Davon 7.800 € an der Einrichtung und 2.900 € am Gebäude.

 

Entscheidend ist die Schuldfrage

Nun würden viele Leser einwenden, dass der Schaden sowieso von der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung gedeckt ist. Dies ist jedoch nur bedingt richtig. Entscheidend für die Versicherung ist nämlich, ob die Unfallursache auf ein Verschulden zurückzuführen, und wie dieses zu bewerten ist. In diesem Fall entzündete sich das Feuer, weil Frau Huber während des Kochens ihre Wäsche aufhängte und somit den eingeschalteten E-Herd unbeobachtet ließ. Auch wenn es natürlich keine Absicht von Frau Huber war, aber die Versicherung sah ihr Verhalten als grob fahrlässig an und verweigerte die Schadensdeckung.

 

Die gute Nachricht aber: mittlerweile können Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, in unterschiedlichem Umfang mitversichert werden. Wenn auch Sie in Zukunft ganz auf Nummer sicher gehen wollen, kontaktieren Sie uns. Wir werden uns umgehend mit Ihnen diesbezüglich in Verbindung setzen.

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Bildnachweis  | © candice_rose / pixabay

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