Ratgeber für den Schadensfall

 

Ein kleines oder großes Malheur ist schnell passiert und völlig gleich, ob es sich dabei um einen Parkschaden handelt, Einbrecher in der Wohnung waren oder die Küche brennt – glücklich ist, wer in so einem Fall richtig versichert ist. Und eines ist in allen Schadensfällen wichtig: richtiges Handeln nach einem Schadensfall ist entscheidend, damit Sie nicht teilweise oder ganz den Versicherungsschutz verlieren.

 

Finden Sie hier die wichtigsten Tipps und Verhaltensregeln nach einem Schadensfall.

 

Generell für jeden Schadensfall gilt:

  • Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – natürlich ohne sich selbst zu gefährden
  • Melden Sie uns den Schaden schnellst möglich
  • Fotografieren Sie den Schaden aussagekräftig, bewahren Sie eventuell beschädigte Gegenstände auf
  • Vergeben Sie keine Reparaturen, ohne vorher mit uns Rücksprache zu halten
  • Eine Schadensmeldung ist nicht schwer, wenn Sie dabei folgende Fragen beantworten: Wann? Wo? Wer? Wie? Was? Mit Beantwortung dieser Fragen haben Sie alle wichtigen Eckdaten des Schadensfalles dokumentiert. Tag und Uhrzeit des Ereignisses, Schadensort, Name und Kontaktdaten von Beteiligten/Zeugen, Beschreibung des Schadensherganges und welche Gegenstände beschädigt wurden.

Tipp: Verhalten Sie sich im Schadensfall so, als wären Sie nicht versichert. Das heißt als Versicherter sollten Sie alles daran setzen, dass ein Schaden möglichst gering ausfällt.

 

Verkehrsunfall mit Personenschaden

  • Unfallstelle sichern
  • Notruf absetzen (144) - Erste Hilfe leisten
  • Polizei (133) verständigen
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • Unfallskizze anfertigen, Hergang schildern
  • Beweise sichern (Fotos machen, Daten von Zeugen aufnehmen)
  • kein Schuldbekenntnis abgeben (selbst wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte)
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden

 

Verkehrsunfall mit Sachschaden

  • Eine Anzeige bei der Polizei ist notwendig bei: Kollision mit Tieren (Wildschaden), Parkschaden, Vandalismus, Brand, Diebstahl
  • Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Sachschaden (an Leitplanken, Gartenzäunen, geparkten Autos, etc.) und der Geschädigte ist nicht anwesend, müssen Sie dies unverzüglich bei der Polizei anzeigen – ansonsten begehen Sie Fahrerflucht!
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden

 

Brand

  • Alarmieren Sie Feuerwehr (122) und Polizei (133)
  • Gefährdete Personen retten, Erste Hilfe leisten und Rettung (144) rufen
  • Maßnahmen treffen, um den Schaden zu mindern (sofern gefahrlos möglich)
  • Brandursache und Schäden fotografieren
  • Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Gegenstände erstellen
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden

 

Einbruch

  • Verständigen Sie die Polizei (133) – Anzeige bestätigen lassen
  • Fotografieren Sie Beschädigungen an Türen, Schlössern, Fenstern – achten Sie darauf, keine Spuren zu vernichten
  • Schadenshöhe minimieren, bzw. Folgeschäden verhindern mittels Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, Sparbücher
  • Auflistung aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände erstellen (Kaufquittungen bereithalten)
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden

 

Wasserschaden

  • Leitungen und Hauptwasserhahn abdrehen
  • Installateur oder Sanierungsfirma mit der Schadensbegrenzung beauftragen
  • Schaden mittels Fotos dokumentieren
  • Verzeichnis der beschädigten Gegenstände anlegen, Gegenstände aufbewahren
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden

 

Blitzschlag

  • Datum und genaue Uhrzeit notieren
  • Hergang schildern
  • Beschädigte Gegenstände aufbewahren
  • Schaden dokumentieren (Fotos, Anschaffungsrechnungen, etc.)
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden

 

Sturm und Hagel
  • Datum und genaue Uhrzeit notieren
  • Entfernen Sie Scherben, Glassplitter, etc. von Geh- und Fahrwegen
  • Maßnahmen treffen, die vor Folgeschäden schützen (zB Noteindeckung)
  • Schaden mittels Fotos dokumentieren
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden

 

 

Dieser Leitfaden dient als Unterstützung, um im Ernstfall richtig zu handeln und Ihre Ansprüche bei Ihrem Versicherer geltend zu machen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass dieser Leitfaden lediglich die generellen Verhaltensweisen in einem Schadensfall aufzeigt und im Einzelfall weitere Schritte notwendig sein können.

 

Damit Sie sich diesen Ratgeber auch zu Hause ablegen können, haben wir Ihnen eine Druckversion erstellt. Klicken Sie dazu bitte auf das Drucker-Symbol rechts oben auf dieser Seite.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Brenninger & Partner Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-2544 Leobersdorf, Hauptstraße 2
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2256 64 656
+43 2256 64 656-5

 

office@bup-vm.at
www.bup-vm.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © candice_rose / pixabay

use_link'>Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © candice_rose / pixabay