FAQ: Häufige Fragen zu Versicherungen und COVID-19

 

Bedeutet das Wort Krise schon per Definition eine schwierige Lage, bringen ständig geänderte Maßnahmen und Gesetze zusätzlich Verunsicherung – nicht zuletzt auch beim Thema Versicherungen.

 

Wir möchten Ihnen mit Information und Beratung zur Seite stehen und geben Ihnen die Antworten auf oft gestellte Fragen im Zusammenhang mit COVID-19. Sollten Sie eine Frage haben, die wir hier noch nicht thematisiert haben, bitte bei uns melden – wir sind für Sie da!

 

Hinweis: Aufgrund der sehr unterschiedlichen Vertragsvereinbarungen ist eine Aussage über die Deckung nur im konkreten Fall nach Prüfung der jeweiligen vereinbarten Bedingungen möglich.

 

⇒ Private Krankenversicherung

 

Ich bin an COVID-19 erkrankt, zahlt meine Private Krankenversicherung?

Ja, Sie sind versichert, wenn Sie aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen und es der vereinbarte Deckungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung vorsieht. Erfolgt die Behandlung in der allgemeinen Klasse oder einer Quarantäne-Station, steht Ihnen das vereinbarte Ersatz-Taggeld zu.

Voraussetzung ist, dass auch eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erfolgt, bei einem reinen Quarantäne-Aufenthalt leistet die Private Krankenversicherung nicht.

 

Ich habe Corona-Symptome: werden die Kosten eines Wahl- oder Privatartzes von der ambulanten Heilbehandlung übernommen?

Haben Sie den Verdacht, an Corona erkrankt zu sein, gehen Sie keinesfalls zu einem niedergelassenen Arzt (oder ins Krankenhaus), sondern wenden Sie sich an die Gesundheitshotline 1450 – die helfen Ihnen weiter.

 

Steht mir Krankenhaus-Tagegeld zu, wenn ich unter häusliche Quarantäne gestellt wurde?

Hierbei handelt es sich nicht um einen Krankenhausaufenthalt, somit besteht kein Leistungsanspruch. Sollte allerdings im Laufe der Erkrankung eine stationäre Behandlung im Spital erforderlich werden, wird das vereinbarte Krankenhaus-Taggeld bezahlt.

 

 

Ablebensversicherung

 

Wird die Leistung einer Ablebensversicherung fällig, wenn der Versicherungsnehmer am Coronavirus verstirbt?

Ja, der Versicherungsschutz besteht, wenn der Tod während der Versicherungsdauer eintritt. Eine gesonderte Pandemieklausel existiert in diesem Bereich nicht.

 

 

⇒ Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

 

Ich bin am Coronavirus erkrankt – zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch hier gibt es in den den Versicherungsbedingungen keinen Ausschluss aufgrund einer Pandemie. Die Berufsunfähigkeit muss allerdings im Normalfall voraussichtlich länger dauern als 6 Monate. Für den Fall einer Quarantäne wird aufgrund dessen keine Leistung fällig, da diese nicht 6 Monate dauert.

 

 

⇒ Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige

 

Mein Betrieb wurde aufgrund des Coronavirus geschlossen, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige (BUFT) den Schaden, der mir dadurch entsteht bzw. leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung auch, wenn ich unter Quarantäne gestellt wurde?

Die Bedingungen der verfügbaren Produkte sehen hier unterschiedliche Regelungen vor. Ein konkreter Leistungsanspruch muss jedenfalls im Einzelfall geprüft werden.

 

Die Deckung aus anderen Betriebsunterbrechungsversicherungen (zB Sach- und Elementarbetriebsunterbrechungsversicherung, Seuchen-Betriebsunterbrechung,…) muss ebenfalls im Einzelfall geprüft werden.

 

 

 

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters

 
 
Steinlechner KG
Staatl. geprüfter Versicherungsmakler

 

6200 Jenbach, Quellenweg 4
Offenlegungs-/Informationspflicht

+43 5244 622 26
+43 5244 622 26-22

 

office@steinlechner.at
www.steinlechner.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements