Herbst 2017

 

 

Schülerunfallversicherung: Im Ernstfall einfach nicht genug

 

Der Schulbeginn liegt bereits hinter uns, viele Eltern sind erleichtert, den Start geschafft zu haben und schlagen sich nun mit der schulischen Bürokratie herum. Informationsschreiben der Schule, Schülerfreifahrten, Elternvereinsanliegen und vieles mehr prasseln in den ersten Schulwochen auf die Eltern ein – und an die Frage der Versicherung des Schützlings will zu diesem Zeitpunkt kaum jemand denken. Dabei wäre aber gerade dieses Thema sehr wichtig!

 

Abenteuer Freizeit

Unfälle in der Schule, am Schulweg, bei der Sportwoche und am Skikurs sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, zusätzlich schließt manchmal der Elternverein einer Schule für alle Schüler eine Schüler-Unfallversicherung ab. Dieser Versicherungsschutz aber ist höchst trügerisch, denn er vermittelt Eltern den Eindruck, dass ihre Kinder ausreichend versichert wären. Doch dem ist nicht so, Unfälle in der Freizeit sind nämlich gar nicht versichert – und gerade da sind die Kinder ja am aktivsten!

 

Echte Lösungen mit echter Leistung

Häufig sind Schüler-Unfallversicherungen – auch sogenannte „Zahlscheinpolizzen“ - ebenso wie die gesetzliche Unfallversicherung vom Leistungsumfang viel zu gering. Wem für sein Kind dieser profane Versicherungsschutz zu wenig ist, dem sei eine echte Kinderunfallversicherung ganz warm ans Herz gelegt. Es gibt aber auch Familien-Unfall-Versicherungspakete, die Leistungen solcher Familien-Unfall-Versicherungspakete sind im Regelfall frei wählbar und können dem eigenen Lebensstandard und der -situation daher gut angepasst werden.

 

Und noch etwas: Auch die Privathaftpflichtversicherung ist gerade für Eltern von Schülern ein heißes Thema, denn wird ein Schaden verursacht, muss dieser in unbegrenzter Höhe beglichen werden. Kommt eine Person zu Schaden, so kann das über alle Maße teuer werden, beispielsweise durch Schmerzensgeldzahlungen, Schadenersatzforderungen oder enorme Behandlungskosten. Die private Haftpflichtversicherung deckt nicht nur Schäden der Kinder, sondern wehrt auch unbegründete Forderungen ab. Sie ist im Normalfall Teil der Haushaltsversicherung.

 

Der Schulbeginn ist ein gute Zeitpunkt, sich über die Unfallversicherung der Kinder Gedanken zu machen. Informieren Sie sich, ob der Elternverein Ihrer Schule eine Versicherung in den Beitrag inkludiert. Gerne überprüfen wir auch bestehende Polizzen hinsichtlich ihrer Leistungen oder finden gemeinsam mit Ihnen den besten Schutz für Ihre Kinder.

 

Auto verleihen – Freundschaftsdienst mit Folgen

 

Wer erinnert sich noch an das Gefühl, endlich den eigenen Führerschein in den Händen zu halten? Freiheit und Unabhängigkeit und das gute Gefühl, endlich richtig erwachsen zu sein! Für ein eigenes Auto langt das Geld meist noch nicht gleich, also mal schnell Papas Auto ausgeborgt und die erste Spritztour unternommen. Auch zu einem guten Freund sagt man nicht nein, wenn der unser Auto braucht, um zB Möbel bei einem Umzug zu transportieren.

 

Was aber, wenn der Fahrer des auf uns zugelassenen Fahrzeuges einen Unfall verursacht oder hinterher ein Strafzettel für zu hohe Geschwindigkeit ins Haus flattert?

 

Wer sein Auto verborgt sollte bei aller Freundschaft dennoch folgende Dinge beachten:

 

Wohin und wofür?

Erkundigen Sie sich genau, wohin die Fahrt gehen soll, damit nicht am Ende mehrere hundert Kilometer mehr am Tacho landen, als gedacht. Auch für Ausflüge ins Gelände sollte man sein Auto nur verborgen, wenn dieses auch dafür gemacht ist.

 

Unfall – und wer zahlt den Schaden?

Kommt es mit einem geliehenen Privatfahrzeug zu einem Schaden Dritter, springt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ein. Dies hat für den Versicherungsnehmer allerdings den unangenehmen Effekt, dass dieser in den Malus rutscht und nun zukünftig eine höhere Versicherungsprämie bezahlen muss. Klären Sie also vor der Fahrt, wer bei einem Unfall den Schaden am Auto zahlt - entweder gibt es eine Kaskoversicherung (auch hier meist mit Selbstbehalt) oder der Ausleiher muss dafür aufkommen - bzw. wer den Selbstbehalt oder die Höherstufung übernimmt.

 

Ratsam ist es auch, sich im Vorfeld bei seiner Versicherung zu erkundigen, wie Leistungen für solche Fälle geregelt sind. So gibt es zB spezielle Regelungen für Lenker unter 21 Jahren, hier kann plötzlich ein Selbstbehalt ins Spiel kommen, der für Sie als Versicherten nicht gegolten hätte. Bei manchen Verträgen gibt es einen sogenannten „Lenker-Rabatt“, hier gibt es jedenfalls einen Selbstbehalt, wenn jemand anders mit dem Auto fährt und einen Unfall verursacht.

 

Kostspielige Gefälligkeit

Das Auto ist längst zurückgegeben, die Fahrt schon lange vergessen … unliebsam daran erinnert wird man, wenn dann eines Tages plötzlich einen Strafzettel im Postkasten landet. Gut ist es in diesem Fall, vorher mit dem Ausleiher des Fahrzeuges darüber gesprochen zu haben, dass dieser selbst dafür aufkommen muss. Was für Sie selbstverständlich ist, muss es für Andere noch lange nicht sein. Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung könnten Sie nun eine Lenkererhebung durchführen und den Strafzettel dem eigentlichen „Raser“ zukommen lassen. Bezüglich solcher Strafzettel ist allerdings die Überlegung wert, diese erst einmal selbst zu bezahlen und die Sache dann untereinander zu regeln.

 

Schwer bepackt

Eine Besonderheit gilt es zu beachten, wenn Sie Ihr Fahrzeug (oder Anhänger) an jemanden verleihen, der damit Möbel, Bretter oder ähnliches transportieren möchte. Laut KFG § 103 hat nämlich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Zulassungsbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass Ladungen den Vorschriften entsprechend gesichert werden. Bei einem Vergehen des Fahrers erhalten also auch Sie als Verleiher einen Strafbescheid.

 

Sicher ist sicher

Selbst wenn Sie die Person, der Sie ihr Auto leihen schon ganz lange kennen – lassen Sie sich vorher den gültigen Führerschein zeigen. Ganz selbstverständlich sollte es trotz aller Solidarität und Freundschaft – oder gerade deshalb! - sein, sein Fahrzeug nicht an Betrunkene oder anderweitig Fahruntüchtige zu verleihen.

Die Rettungskarte – weil jede Sekunde zählt

 

Insbesondere die Sicherheit der Fahrzeuge ist natürlich für die Autoindustrie ein vorrangiges Ziel und durch innovative Techniken werden Autos immer sicherer, Karosserien immer stabiler. Auf den ersten Blick ein wünschenswertes Ziel, aber genau dieser Faktor kann bei einem Unfall auch zum Problem werden.

 

Werden nämlich bei einem Unfall Personen im Wrack eingeklemmt, erschwert die erhöhte Sicherheit teilweise die rasche Befreiung der Fahrzeuginsassen. Feuerwehren können nicht die Konstruktionsdetails aller Fahrzeugmodelle kennen, im Ernstfall ist es aber unerlässlich zu wissen, wo die Bergeschere angesetzt werden muss und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit ein beim Unfall nicht ausgelöster Airbag nicht plötzlich während der Rettungsaktion zündet.

 

Kostenloser Helfer für die Helfer

Zum Lebensretter kann die sogenannte Rettungskarte werden. Dabei handelt es sich um ein A4-Blatt (Hybrid 3 Blätter) mit der Darstellung des Fahrzeugmodelles und deutlicher Kennzeichnung wichtiger Konstruktionsdetails wie Karosserieversteifungen, Airbags und Gasgeneratoren zum Zünden der Airbags, Lage des Kraftstofftanks und Gurtstraffer.

 

Mit Hilfe dieser Details können Feuerwehren Bergegeräte effektiv und auch gefahrlos ansetzen. Denn bei manchen Fahrzeugmodellen, wie zB Elektroautos mit Hochvoltsystem, sind auch die Retter selbst gefährdet. Bei diesen Autos gibt es stromführende Leitungen und beim irrtümlichen Durchtrennen dieser können Helfer einen lebensgefährlichen Stromschlag erleiden.

 

Lebensretter zum Ausdrucken

Nicht immer ist gewährleistet, dass die Unfallhelfer die Rettungskarte digital auf dem Handy abrufen können, weshalb Feuerwehren dazu raten, die Karte herunterzuladen und im Auto aufzubewahren. Dies bringt eine erhebliche Zeitersparnis im Ernstfall. Die meisten Hersteller bieten auf Ihren Webseiten den Service, sich die Rettungskarte für sein Automodell auszudrucken. Eine Liste aller Modelle und Marken findet man beim ÖAMTC oder auf www.rettungskarten.eu.

 

Und so funktioniert's:
  1. Fahrzeugmodell auswählen und pdf farbig ausdrucken
  2. Rettungskarte 4x mit der bedruckten Seite nach innen falten (um Ausbleichen zu verhindern) und hinter der Fahrer-Sonnenblende befestigen (sollte dort keine Lasche zum Einstecken sein, kann ein Gummiband gute Dienste leisten)
  3. Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ links unten auf der Windschutzscheibe anbringen (Aufkleber gibt es zB beim ÖAMTC)

 
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Sabine Steininger . Versicherungsmaklerin

4121 Altenfelden, Bergerstraße 33 . Tel +43 676 5252738
sabine@vbsteininger.com . www.sabineversichert.at

GISA Zahl: 28924913
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