Interessantes OGH-Urteil: Kollision Snowboardfahrerin mit Kind

 

„Let it snow“ – geht dieser Wunsch in Erfüllung, füllen sich die Skipisten. Hütte links, Hohlweg rechts, und keine Ampel in Sicht. Da kann es schon geschehen, dass ein Hobbysportler unvermutet losfährt – was aber passiert, wenn man ihn unabsichtlich „wegschert“ oder selbst niedergestoßen wird?

 

Kollisionen auf den Pisten

Zusammenstöße kommen in Skigebieten häufig vor. Knapp 60.000 Wintersportler werden pro Jahr ärztlich behandelt und wer andere beim Wintersport verletzt, muss für die Kosten aufkommen. Es drohen Schadenersatzforderungen, Rettungskosten und Einkommenseinbußen. Generell werden Freizeitunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt.

 

Wer haftet?

Entscheidend ist die Klärung der Verschuldensfrage, doch eindeutig ist die Rechtslage selten. Wurden die Pistenregeln beachtet? Gilt der Vertrauensgrundsatz für jeden? Der OGH hat ein Urteil bestätigt, das - anders als im Straßenverkehr - Kinder nicht von ihrer Sorgfaltspflicht ausnimmt: Ein Siebenjähriger war plötzlich in die Piste eingefahren und hatte einen Unfall mit einer Snowboardfahrerin verursacht – dem Kind wurde das Alleinverschulden angelastet.

 

Privathaftpflicht-, Privatrechtschutz- und Unfallversicherung

Probleme vor Gericht können Sie vermeiden, wenn Sie bei einer Kollision die Daten von Zeugen notieren! Bei unklarem Unfallhergang trifft Sie womöglich ein Mitverschulden, in einem Prozess mit dem Unfallgegner kommen hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten auf Sie zu. Gut, wenn man da über eine private Haftpflicht-, eine private Rechtsschutzversicherung und eine private Unfallversicherung verfügt, damit gegebenenfalls Sachschäden, Arztkosten und sogar lebenslange Renten übernommen werdren!

 

Fazit:

Bevor Sie Ihren Winterurlaub antreten, sollten Sie auf jeden Fall Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

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