Das Bauherrenmodell als Pensionsvorsorge
Im Zusammenhang mit Bauherrenmodellen und Vorsorgewohnungen werden oftmals nur die Effekte der Steueroptimierung bei Einkommens- und Umsatzsteuer in den Vordergrund gestellt. Zwei wesentliche Dinge sind jedoch auch in den Vordergrund zu rücken: Inflationsschutz und Altersvorsorge. Das wiederum sind die Hauptaspekte der finanziellen Vorsorge. Gerade die niedrigen Zinsniveaus der letzten Jahre haben deutlich sichtbar gemacht, wie schnell Barvermögen, nach wie vor zumeist in Form von Sparbüchern und Bausparverträgen angelegt, an realer Kaufkraft verlieren. Umsichtige Investoren suchen daher nach langfristigen Alternativen und werden bei der vermieteten Immobilie fündig – deren Wertstabilität sorgt auch in Zeiten außerhalb des Immobilienbooms der letzten Jahre für einen sicheren Inflationsausgleich. Betrachtet man etwa die letzten 45 Jahre, entspricht die durchschnittliche Wertsteigerung am Immobilienmarkt weltweit in etwa der realen Kaufkraftentwicklung im selben Zeitraum. Damit ist die Immobilie langfristig das ideale Mittel zur Wertaufbewahrung bei gleichzeitiger Chance auf kurzfristige Wertsteigerungen, wie in den letzten zwölf Jahren mit durchschnittlich über 6% p.a. in Österreich.
Neben der Wertentwicklung bieten vermietete Immobilien noch einen zweiten, in seiner Wirkung noch effektiveren, Schutzschild gegen die Inflation: die indexierten Mieteinnahmen. Während bei kapitalgebundenen Rentenformen die Höhe der Rente – häufig sogar noch während der Auszahlung – von unbeinflussbaren Kursentwicklungen abhängig ist, steigen indexierte Mieteinnahmen Jahr für Jahr und sichern so ein wertstabiles Einkommen. Aufgrund der immer längeren Lebenserwartung und der damit einhergehenden Pensionsreformen ist eine private Zusatzpension kein Luxus mehr, sondern dringende Notwendigkeit. Die vermietete Immobilie ist dafür bestens geeignet, da sie Wertstabilität, inflationsgesicherte stabile Einnahmen und hohe Rechtssicherheit vereint.
Wird das Bauherrenmodell zur Pensionsvorsorge eingesetzt, muss für jeden Investor eine individuelle Lösung gefunden werden, die von der Einkommenshöhe, der geplanten Zusatzpension und natürlich den voraussichtlich verbleibenden Erwerbsjahren abhängt. Zielgenau wird dann mit Hilfe der Faktoren Gesamtinvestment, Eigenmittel und Finanzierungsdauer sichergestellt, dass spätestens mit Pensionsbeginn auch die Zusatzrente zu fließen beginnt. Das funktioniert nicht nur langfristig, sondern ist durchaus mit einer Vorlaufzeit von unter zehn Jahren auch zu bewerkstelligen. Ist die Immobilie zu Pensionsbeginn noch nicht abbezahlt, können z.B. Abfertigungen oder auslaufende Lebensversicherungen zur Resttilgung verwendet werden.
Grundsätzlich eignen sich sowohl Anteilsmodelle als auch vermietete Einzelwohnungen zur privaten Pensionsvorsorge. Damit auch steuerrechtlich alles passt, wird bei wohninvest für jeden Investor eine geprüfte Prognoserechnung erstellt, die alle individuellen Faktoren berücksichtigt und auch für den Steuerberater als Planungsgrundlage dient. Eine Sonderform stellen Bauherrenmodelle im Rahmen einer Betriebspension für GmbH-Geschäftsführer dar, wofür wohninvest in Kooperation mit Experten der betrieblichen Vorsorge ein spezielles Konzept anbietet. Unsere Bauherrenmodelle sind damit sowohl in der privaten als auch betrieblichen Altersvorsorge individuell flexibel einsetzbar.
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