Das Bauherrenmodell mit Wohnungszuteilung

 

Wird bei Investition in ein Haus, das in Form eines Bauherrenmodells saniert wird, bereits zum Vertragszeitpunkt Wohnungseigentum vereinbart, spricht man von Bauherrenmodellen mit Wohnungszuteilung oder auch Bauherrenwohnungen.


Bei dieser Variante verfügen die Investoren zum frühestmöglichen Zeitpunkt völlig frei über ihr Eigentum. Auch bei diesem Investitionsmodell profitiert der Investor von steuerlich begünstigten Abschreibungen.

 

 

Die Finanzierung

 

Jeder Investor entscheidet individuell innerhalb bestimmter - auch steuerlicher - Rahmenbedingungen, wie hoch der Eigenmittel- bzw. Kreditanteil seiner Finanzierung ist.

 

Dabei stehen 3 Grundvarianten zur Wahl:

#1: Finanzierung mit Eigenmitteln – das ist die günstigste Variante in bezug auf die Gesamtinvestition.

#2: Finanzierung mit minimalen Eigenmitteln – so können u.U. gleichzeitig oder nacheinander mehrere Bauherrenmodelle finanziert und der Steuervorteil maximiert werden.

#3: „Selbstläufer-Variante“: Der Eigenmittelanteil wird so gewählt, dass über Mieteinnahmen und Zuschüsse die Kredittilgung vollständig abgedeckt ist.

 

Interessant ist – vor allem für Investoren, die nur mehr wenige Berufsjahre vor sich haben – auch eine individuelle Variante mit einer auf den Pensionszeitpunkt abgestimmten Finanzierungsdauer. So erhält der Investor pünktlich ab Pensionsbeginn eine inflationssichere Zusatzpension aus den – meistens ja indexierten – Mieteinnahmen.

 

 

 
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