Auto top versichert, Fahrer pleite

 

Hannes liebt sein neues Auto. Wie für viele Österreicher ist auch für ihn der Abschluss einer Vollkaskoversicherung selbstverständlich. Hannes legt dafür monatlich 86,91 € an Prämie aus. Bei einem Totalschaden seines VW Golfs ersetzt die Versicherung Hannes den Neuwert von 33.500 €.

 

Über die finanziellen Konsequenzen eines Unfallschadens an seinem Körper hat sich Hannes bislang noch keine Gedanken gemacht. Zweifelsfrei könnte er seinen aktuellen Job mit einer Querschnittslähmung nicht mehr ausüben und das monatliche Nettogehalt des 25-jährigen in Höhe von 1.790 € wäre Geschichte. Aus der gesetzlichen Sozialversicherung würde Hannes nun eine Berufsunfähigkeitspension erhalten. Mit einer monatlichen Nettoleistung von 897 € könnte er seine aktuellen Fixkosten allerdings keinesfalls decken.

 

Hochgerechnet auf das potenzielle Arbeitsende von Hannes mit dem 65. Lebensjahr würde unter Einrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sein Einkommensverlust rund 519.000 € (!) betragen. Eine maßgeschneiderte Absicherung (private Berufsunfähigkeitsversicherung) in dieser Höhe würde mit einer Prämie von 39,73 € pro Monat nicht einmal die Hälfte seiner Auto-Vollkaskoversicherung kosten.

 

Jeder 10. Pensionist bezieht eine Arbeitsunfähigkeitsrente

Mit aktuell 165.341* Beziehern von gesetzlichen Arbeitsunfähigkeitspensionen hat es jeder 10. heimische Rentner nicht geschafft, bis zu seinem Pensionsalter erwerbstätig zu bleiben. Mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 1.082 € netto pro Monat ist zudem für die Betroffenen kaum das finanzielle Auslangen zu finden.

 

Speziell für manuell tätige Menschen wurden in den letzten Jahren mit Gesetzesänderungen fast unüberwindbare Hürden für die Zuerkennung einer Arbeitsunfähigkeitspension aufgebaut. Im Jahr 2016 wurden in Österreich von 57.040* Anträgen satte 37.367* abgelehnt. Bei den Zuerkennungen liegen inzwischen psychiatrische Erkrankungen mit rund einem Drittel ganz vorne.

 

Tipp – Rechtzeitig eine Vollkaskoversicherung für die eigene Arbeitskraft abschließen

Ziel einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, den potenziellen Einkommensverlust durch eine monatliche Rentenleistung auszugleichen, sobald die Erwerbstätigkeit unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung ist im Normalfall tatsächlich die zuletzt überwiegend ausgeübte Tätigkeit versichert.

 

Kann beispielsweise ein Maurer aufgrund von Bandscheibenvorfällen seinen Beruf nicht mehr ausüben, leistet die private Versicherung. Auch wenn der Maurer von der gesetzlichen Pensionsversicherung abgelehnt wird.

 

Bei der Prämienhöhe für die „Vollkaskoversicherung für die eigene Arbeitskraft“ spielen Alter, Beruf und Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Je früher also der Abschluss desto besser. Überlassen Sie Ihre finanzielle Zukunft nicht dem Zufall, wir beraten Sie gerne und umfassend.

 

 

*Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)

Für ein persönliches Gespräch senden Sie unschilder ausgewiesene Geschwindigkeitsbeschränkungen, zB 30er-Zonen, sind einzuhalten. Was bisher vielleicht nur Rennradfahrer betroffen hat, dürfen auch die vielen E-Bike-Fahrer nicht außer Acht lassen!

 

Frage 5: „Ist es verboten mit dem Rad zu fahren, wenn man zu viel getrunken hat?“

Definitiv! Auch als Radfahrer ist man Verkehrsteilnehmer und muss sich an die geltenden Promillegrenzen halten. Das bedeutet, dass man ab 0,8 Promille mit Strafen rechnen muss und einem ab 1,6 Promille der Führerschein entzogen wird! Richtig gelesen! Die Alkoholisierung bedeutet nämlich, dass die Verkehrszuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist und diese ist Voraussetzung für den Besitz eines Führerscheines.

 

Frage 6: „Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist verboten?“

Genau! Es sei denn, Sie sind ein Rennradfahrer auf einer Trainingseinheit – nur in diesem Fall ist das Nebeneinanderfahren erlaubt.

 

Frage 7: „Brauchen Kinder unbedingt einen Kindersitz, wenn ich sie mit dem Fahrrad mitnehme?“

Für die Mitnahme anderer Personen auf dem Fahrrad gibt es einige Vorschriften. Zum einen, dass nur Kinder mitgenommen werden dürfen - und dann auch nur ein Kind pro Fahrrad und in einem entsprechend ausgestatteten und verankerten Kindersitz. Helm nicht vergessen!

 

Wichtig ist, dass es nicht mehr zulässig ist, den Kindersitz vor dem Lenker anzubringen, zB an der Lenkstange, da hier das Verletzungsrisiko für die Kinder deutlich höher ist.

 

Und auch wenn es in Liebesfilmen so romantisch rüberkommt – Erwachsene dürfen auf einem Fahrrad nicht mitgenommen werden.

 

Frage 8: „Ist es erlaubt mit einem Anhänger den Radweg zu benützen?“

Mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm ist und ausschließlich der Personenbeförderung dient – JA! Mit einem Lastenanhänger ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benutzen.

 

Frage 9: „Vorbeischlängeln an stehenden Autos ist beliebt – aber ist es auch erlaubt?“

Ist es! Sie dürfen mit Ihrem Fahrrad an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren und sich vorne einreihen. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge wirklich stehen, ausreichend Platz vorhanden ist und Sie niemanden beim Abbiegen behindern.

 

Frage 10: „Gegen die Einbahn – für Fahrräder erlaubt?“

Nur wenn es mit einem Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist!

 

Frage 11: „Hände vom Lenker – kein Problem?“

Selbst wenn man sein Fahrrad perfekt unter Kontrolle hat – freihändig zu fahren ist verboten! Ebenso wie während der Fahrt die Füße von den Pedalen zu entfernen oder das Fahrrad nicht verkehrsgemäß zu verwenden (zum Beispiel für Wettfahrten).

 

Frage 12: „Darf man sein Fahrrad überall abstellen?“

Fahrräder sind grundsätzlich so aufzustellen, dass sie weder umfallen können, noch den Verkehr behindern. Auf dem Gehsteig dürfen sie nur abgestellt werden, wenn dieser mehr als 2,5 m breit ist. Stellt man sein Fahrrad auf dem Gehsteig ab, gilt es zu beachten, dass es sich nicht um einen Haltestellenbereich eines öffentlichen Verkehrsmittels handelt und dass keine Fußgänger behindert werden.

 

Frage 13: „Andere Länder – andere Sitten. Auch in Bezug auf's Fahrrad fahren?“

Das Sprichwort hat hier absolute Gültigkeit, denn jedes Land hat in Bezug auf Radfahrer seine eigenen Bestimmungen und Vorschriften. So sind die Unterschiede in den einzelnen Ländern die Helmpflicht betreffend enorm und auch die zulässigen Promillegrenzen variieren stark. In Tschechien und der Slowakei gelten gar 0,0 Promille.

 

In Frankreich und Italien müssen Sie bei schlechter Sicht als Radfahrer reflektierende Kleidung (wie zum Beispiel eine Warnweste) tragen.

 

Es gilt also, sich vor dem Urlaub genau über die im Reiseland geltenden Bestimmungen für Radfahrer zu erkundigen, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

 

Frage 14: „Wer deckt eigentlich den Schaden, wenn mein Fahrrad gestohlen wird?“

Das kommt ganz darauf an, von wo es gestohlen wurde. Ihre Haushaltsversicherung wird den Schaden meist nur übernehmen, wenn das Fahrrad von zu Hause entwendet wurde und auch nur dann, wenn dieses ordnungsgemäß verwahrt worden war. Wirft man aber einen Blick auf die Statistiken der Fahrrad-Diebstähle in Österreich (27.465 Fälle 2016), wird einem schnell klar, dass eine Diebstahl-Versicherung eine gute Investition ist!

 

Schützen Sie Ihr Rad also doppelt – mit einem guten Schloss und einer Fahrradversicherung.

 

 

Sie haben alle Fragen richtig beantwortet? Gratulation! Dann sind Sie ja bestens für die laufende Radsaison gerüstet.

 

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