Das ist neu im Jahr 2018

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2017/2018 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.

 

Zur Info: Haben wir kein Datum vermerkt, so gilt die jeweilige Regelung ab 01. Jänner 2018.

 

 

Ihre Rechte als Konsument

 

Keine Gebühren für Mietverträge

gültig bereits seit 11.11.2017

Mietverträge über Wohnraum sind zukünftig gebührenfrei (Vertragsgebühr).

 

Pauschalreisegesetz erweitert

Der Begriff der Pauschalreise wird um sogenannte „click-through“-Buchungen (der Kunde klickt sich durch verschiedene Internetauftritte und stellt seinen Urlaub selbst im Baukastenprinzip zusammen) und „verbundene“ Reisen erweitert. Ihre Rechte als Reisender werden mit dem neuen Gesetz besser geschützt, z.B. durch verbesserte Rücktrittsrechte und schriftlichen Informationen zur Reise und über die Insolvenzabsicherung.

 

Gebühren für Bankomatbehebungen nur mehr in Ausnahmefällen

gültig seit 13. Jänner 2018

Bankomatgebühren dürfen seit Mitte Jänner nur mehr dann verrechnet werden, wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einem pauschalen Kontoführungsentgelt und einem Tarif mit niedrigeren Kontoführungsgebühr wählen können. Zudem müssen Banken zukünftig alle Gebühren und Entgelte tragen, die banken-unabhängige Automatenbetreiber verlangen.

 

 
Arbeitnehmer und Angestellte

 

Entgeltfortzahlung für Arbeiter verbessert

ab 1. Juli 2018

Zukünftig kann man auch bei Arbeiterinnen/Arbeitern den Anspruch auf Entgeltfortzahlung kollektivvertraglich nicht mehr einschränken (bei unverschuldeten kurzzeitigen Dienstverhinderungen aufgrund wichtiger persönlicher Gründe). Lehrlinge erhalten statt vier nunmehr acht Wochen lang die volle Lehrlingsentschädigung und zusätzlich weitere vier Wochen ein Teilentgelt.

 

„Berliner Modell“ als Vorbild für Raucherregelung und Rauchverbot unter 18 Jahren

ab 1. Mai 2018

Das 2015 beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie wird so nicht kommen. Die jüngste Gesetzesnovelle lehnt sich an das „Berliner Modell“ an und erlaubt weiterhin, dass in speziell abgetrennten Bereichen geraucht wird. Gaststätten mit einem Gastraum von weniger als 75 m² können gänzlich als Rauchergaststätte deklariert werden, bei entsprechend sichtbarer Beschilderung.

 

Zeitgleich wird das Rauchverbot von 16 auf 18 Jahre angehoben.

 

Vorzeitiger Mutterschutz

Bisher benötigte man für vorzeitigen Mutterschutz neben der Bestätigung eines Facharztes auch die zusätzliche Überprüfung eines Arbeitsinspektionsarztes / Amtsarztes. Zukünftig reicht die Bestätigung eines Facharztes für Frauenheilkunde oder Innere Medizin.

 

Entlastung für Lehrlinge

Zukünftig müssen Lehrlinge die Internatskosten für die Berufsschule nicht mehr selber tragen, diese werden vom Betrieb übernommen. Abgerechnet werden können die Kosten letztlich über den Insolvenzentgeltfonds, wenn der Lehrberechtigte einen Antrag dafür stellt.

 

 
Familie und Soziales

 

Notstandshilfe zukünftig partnerunabhängig

ab 1. Juli 2018

Bei der Berechnung der Höhe der Notstandshilfe wird ab diesem Zeitpunkt das Partnereinkommen nicht mehr berücksichtigt.

 

Freiwilliges Sozialjahr aufgewertet

Ab jetzt kann das Freiwillige Soziale Jahr auch in Krankenanstalten absolviert werden. Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland wird stärker gefördert und für die Familienbeihilfe gelten in der Zeit die gleichen Regelungen wie für Zivil- und Präsenzdiener.

 

Pflegeregress ist Geschichte

Eine Erleichterung für stationär aufgenommene Pflegebedürftige und deren Angehörige bringt das Ende des Vermögensregresses. Der Zugriff auf das Vermögen ist ab jetzt unzulässig, laufende Verfahren werden eingestellt. Das bedeutet, dass Vermögenswerte wie Liegenschaften, Immobilien, Sparbücher, Barvermögen, … nicht mehr zur Kostendeckung herangezogen werden dürfen. Pensionen, Unterhaltsansprüche, Mieteinnahmen … also sämtliche wiederkehrende Leistungen schon, diese fallen nicht unter dieses Verbot.

 

Familienbeihilfe erhöht

Die Familienbeihilfe wird um 1,9% erhöht, das bedeutet ab jetzt pro Kind und Monat:

 

<3 J. 114 €
3-10 J. 121,90 €
10 – 19 J. 141,50 €
> 19 J. 165,10 €

 

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie:

  1. für zwei Kinder gewährt wird, um 7,1 € für jedes Kind,
  2. für drei Kinder gewährt wird, um 17,4 € für jedes Kind,
  3. für vier Kinder gewährt wird, um 26,5 € für jedes Kind,
  4. für fünf Kinder gewährt wird, um 32 € für jedes Kind,
  5. für sechs Kinder gewährt wird, um 35,7 € für jedes Kind,
  6. für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 52 € für jedes Kind.

Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 155,9 € pro Monat.

 

Pensionen: Null-Anpassungs-Runde für viele Beamtinnen und Beamte

Der Richtwert für den Anpassungsfaktor der Pensionen für 2018 lautet 1,016. Allerdings wird 2018 eine abweichende Anpassung vorgenommen.

 

Während die Mehrheit der Pensionsempfänger dieses Jahr mehr als die Inflationsabgeltung erhalten wird, müssen viele Beamtinnen und Beamte (mit einer sehr hohen Pension) eine Null-Anpassungs-Runde in Kauf nehmen.

 

Das Gesamtpensionseinkommen ist zu erhöhen

  • um 2,2%, wenn es nicht mehr als 1.500 € monatlich beträgt,
  • um 33 €, wenn es über 1.500 bis zu 2.000 € monatlich beträgt,
  • um 1,6% wenn es über 2.000 bis zu 3.355 € monatlich beträgt,
  • um einen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 1,6% auf 0% linear absinkt, wenn es über 3.355 bis zu 4.980 €monatlich beträgt,
  • keine Erhöhung, wenn das Gesamtpensionseinkommen mehr als 4.980 € monatlich beträgt.

 

ELGA – Weiterentwicklung

ab März 2018

Nach der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) im Jahr 2017 wird ab März 2018 auch der niedergelassene Bereich (Ärzte, Apotheken, Ambulatorien, ...) mit ELGA ausgestattet. Die Umstellung erfolgt zeitlich gestaffelt mit Beginn in der Steiermark - mit dem Probebetriebs-Bezirk Deutschlandsberg und wird dann flächendeckend ausgebaut. Bis Mitte 2019 soll damit der Zettelwirtschaft beim Arzt ein Ende gesetzt werden.

 

Sachwalter wird zu Erwachsenenvertreter

ab 1. Juli 2018

Der altmodische Begriff Sachwalter, der mehr das Gefühl vermittelt, die Sache anstatt des Menschen steht im Vordergrund ist mit Mitte 2018 passé. Das Gesetz und die Bezeichnung wurden modernisiert. Ein Erwachsenenvertreter betreut nun die Betroffenen und kümmert sich um deren Interessen. Die Handlungsfähigkeit der Vertretenen wird nicht mehr pauschal eingeschränkt. Zukünftig soll es vier abgestufte Formen der Vertretung, je nach Unterstützungsnotwendigkeit, geben.

 

Aus für Hauptschule

Die im Schuljahr 2012/2013 begonnene Entwicklung von Hauptschulen zu Neuen Mittelschulen (NMS) ist mit Ende des Schuljahres 2017/2018 abgeschlossen, die Hauptschule ist ab September 2018 also Vergangenheit.

 

500-Euro-Schein abgeschafft

gegen Ende 2018

Der größte Euro-Geldschein wird ab 2019 nicht mehr von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben. Im Umlauf befindliche Scheine bleiben natürlich gültig.

 

Arbeitnehmerveranlagung vereinfacht

Durch automatischen Datenaustausch fließen ab der Veranlagung 2017 bestimmte Sonderausgaben wie Kirchenbeiträge, Spenden, Nachkauf von Versicherungszeiten, … automatisch in den Einkommensteuerbescheid ein.

 

 
Autofahrer

 

Vignette jetzt auch digital

Das „Autobahnpickerl“ gibt es ab 2018 auch ganz ohne Kleben. Das ist ein Vorteil vor allem für Wechselkennzeichenbesitzer – sie benötigen zukünftig nur mehr eine Vignette.

 

Kaufen kann man die Digitale Vignette hier.

 

Kosten für die Vignette – egal ob als Aufkleber oder digital:

 

Fahrzeugkategorie 10-Tages-Vignette 2-Monats-Vignette Jahres-Vignette
Motorrad 5,20 € 13,10 € 34,70 €
Pkw und Lkw
bis einschließlich 3,5 t
9 € 26,20 € 87,30 €

 

„Pickerl“-Vorschrift bringt 2-Monats-Frist

ab 20. Mai 2018

Wird bei der §57a-Begutachtung („Pickerl-Überprüfung“) ein schwerer Mangel festgestellt, darf das Fahrzeug nur mehr 2 Monate verwendet werden. Bei ganz schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Zulassung umgehend aufheben.

 

E-Call-System für Neuwagen Pflicht

ab 31. März 2018

Alle Neuwagen müssen zukünftig mit dem sogenannten E-Call-System ausgestattet sein. Wird bei einem Unfall der Airbag ausgelöst, wird automatisch ein Notruf abgesetzt und das System übermittelt Standort, Unfallzeitpunkt, Anzahl der Insassen und Treibstoffart an die Rettungskräfte.

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Kanzlei Wienerrroither
 

 

NEU: A-2320 Schwechat, Wiener Straße 1/Top 5
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 1 706 51 51
+43 1 706 51 51-4

 

office@vvv.co.at
www.vvv.co.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © StockSnap / pixabay