Rückabwicklung von Lebensversicherungen – was steckt dahinter?
Möglicherweise haben Sie in den letzten Tagen und Wochen schon davon gehört oder gelesen! Durch einen Formalfehler über die Belehrung des Rücktrittsrechts auf Anträgen für Lebensversicherungen ist die Rückabwicklung von zahlreichen Lebensversicherungsverträgen möglich.
Im konkreten Anlassfall hatte ein Kunde im Jahr 2006 eine Lebensversicherung abgeschlossen und erhielt beim Abschluss die Information, dass ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von zwei Wochen möglich sei. Gesetzlich vorgeschrieben war aber eine Rücktrittsfrist von 4 Wochen.
Der Kunde trat im Jahr 2014 vom Vertrag zurück, der Versicherer wollte den Rücktritt nicht akzeptieren und so landete der Fall letztlich beim OGH, der in der Entscheidung 7 Ob 107/15h im September des Vorjahres erkannte, dass der Versicherer den Kunden über das Rücktrittsrecht fehlerhaft belehrt habe und dem Kunden somit quasi ein unbefristetes Rücktrittsrecht zustehe.
Da diese Formvorschrift offenbar bei mehreren Banken und Versicherungsgesellschaften verletzt wurde, möchten ich Sie hiermit informieren, dass auch Ihre Polizze(n) betroffen sein kann (können), sofern die Verträge zwischen dem Jahr 1995 und 2012 abgeschlossen wurden!
Was können Sie tun?
Da derzeit noch viele ergänzende Rechtsfragen offen sind und es Versuche gibt, mit den betroffenen Versicherern außergerichtliche Vergleiche zu schließen, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nur raten, die weitere Entwicklung abzuwarten.
Da, wie oben beschrieben, der OGH von einem unbefristeten Rücktrittsrecht ausgeht, versäumen Sie dadurch keine Fristen. Selbstverständlich werden auch wir die weitere rechtliche Entwicklung beobachten und Sie auf dem Laufenden halten.
Selbstverständlich können Sie sich zur Beantwortung weiterer Fragen auch sehr gerne an uns wenden.
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