Richtig oder Falsch?

 

"Auch für Spielzeugdrohnen braucht man eine eigene Haftpflichtversicherung."
Falsch!

Drohnen bis ca. 250 g gelten als Spielzeug und müssen nicht extra versichert sein.

 

Spielzeug- und andere Drohnen

Bis zu 100.000 Drohnen surren aktuell am österreichischen Himmel, doch nicht alle müssen versichert sein. Die Leichtgewichte unter ihnen, die mit max. 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 g) daherkommen, gelten als Spielzeug und sind nicht eigens versicherungspflichtig. Darunter fallen zum Beispiel Mini-Spielzeughubschrauber oder Minimodelle aus Schaumstoff. Erlaubt ist eine maximale Flughöhe von 30 Metern bei ständigem Sichtkontakt.

 

Rechtliche Unterscheidungen

Was mehr als 250 g wiegt gilt als Flugmodell, diese dürfen bis zu 150m Höhe und einen Radius von 500 Metern erreichen. Bei Flugmodellen kommt die reguläre, herkömmliche Haftpflichtversicherung für entstandene Personen- und Sachschäden nicht mehr auf. Zudem ist eine eigene Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben!

 

Noch schwerere Luftgeräte gelten als Unbemannte Luftfahrzeuge (Klasse 1 oder 2) und unterliegen ebenso wie Flugmodelle mit mehr als 25 kg bereits dem Luftfahrtgesetz und sind bewilligungspflichtig! (www.austrocontrol.at)

 

Drohnen und Privatsphäre

Hier gilt es zu beachten: Zur Wahrung der Privatsphäre gelten für Film- und Fotoaufnahmen mittels Drohnen zusätzlich noch die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

 

Sollten Sie stolzer Drohnenbesitzer sein, erkundigen Sie sich jedenfalls, ob es sich dabei noch um ein Spielzeug oder schon um ein Flugmodell handelt – im schlimmsten Fall drohen hier nämlich Geldstrafen bis zu 22.000 €. Und in jedem Fall sollten Sie uns kontaktieren, um zu klären ob Ihr Fluggerät ausreichend versichert ist.

 

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Thomas Rotter

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Bildnachweis  | © Hans

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