November 2024
 

 

 

Zwoa Brettl, a gführiger Schnee - aber sicher!

 

Die Wintersaison steht vor der Tür, und viele haben schon die Ski oder das Snowboard aus dem Keller geholt. Doch bevor Sie sich die Skier anschnallen und in den Schnee stürzen, gibt es noch ein wichtiges Thema: Versicherungsschutz.

 

Unfall auf der Piste? Gut abgesichert ist halb gewonnen!

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen perfekten Skitag: Die Piste ist in Top-Zustand – und dann ein Sturz. Ein gebrochenes Bein, eine Schulterverletzung - nichts Ungewöhnliches im Wintersport. Doch was, wenn der Sturz ernstere Folgen hat? Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Dauerfolgen aus Unfällen in der Freizeit nicht auf. Da hilft nur eine private Unfallversicherung, die genau diese Lücke auffängt und die Kosten und finanziellen Folgen eines schweren Unfalles, zum Beispiel von Umbauten zu Hause oder gar einer dauerhaften Invalidität, übernimmt.

 

Ins Ausland? Das braucht mehr als eine E-Card!

Die Berge sind herrlich, egal ob in Österreich, Italien oder der Schweiz. Doch sobald Sie ins Ausland reisen, kann Ihre gesetzliche Krankenversicherung an ihre Grenzen stoßen. Die Lösung? Eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte über die Leistungen der E-Card hinaus. Darüber hinaus ist in der Regel sogar ein Rücktransport nach Hause mitversichert.

 

Und wenn es nicht nur Sie trifft? Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Kosten!

Der Klassiker: Sie sind voll in Fahrt, wollen eine Kurve nehmen – und plötzlich kreuzt jemand Ihren Weg. So ein Zusammenstoß kann schnell passieren. Doch wer haftet? Wenn Sie einen anderen Wintersportler verletzen oder dessen Ausrüstung beschädigen, können die Kosten schnell enorm werden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen. Sie übernimmt sowohl Personenschäden als auch Sachschäden, sodass Sie nicht selbst tief in die Tasche greifen müssen.

 

Und wenn es doch Sie trifft? Rechtsschutzversicherung sichert Ihr Recht!

Sind Sie die betroffene Person und wurden von einem anderen Skifahrer verletzt, dann hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, Ihre Ansprüche – auch vor Gericht – durchzusetzen. Gerade bei Schiunfällen mit zwei sich bewegenden Skifahrern ist die Verschuldensfrage häufig nur vor Gericht zu klären.

 

Fazit

Wintersport soll Freude machen, keine Sorgen. Mit dem richtigen Versicherungsschutz im Rücken können Sie sich voll und ganz auf den Spaß im Schnee konzentrieren. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
Doblinger Versicherungsmakler GmbH
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Hofmark 30, 4792 Münzkirchen
 
Tel.: +43 07716 7318-0
Fax: +43 07716 7318-12
makler@vm-doblinger.at | www.vm-doblinger.at
 
 
 
 

 
 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
 
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements