November 2024
 

 

 

Rechtzeitig geregelt … Vollmachten und Verfügungen schaffen Klarheit

 

Patientenverfügung, Organspende, Vertretungsvollmacht – nur wenige Menschen machen sich Gedanken rund um schwerwiegende Einschnitte, die das eigene Leben betreffen können. Sinnvoll wäre es allemal, denn niemand kann mit Sicherheit sagen, dass ihr/ihm nichts zustößt …

 
Sorglos oder vorsorglich?

Lebenssituationen können sich – altersbedingt, durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall – von einem auf den anderen Tag gravierend ändern. Womöglich verliert man die Kontrolle über sein Leben und kann nicht mehr selbstbestimmt entscheiden, wie es weitergeht. Wie man mit solchen Szenarien umgeht, bleibt jedem selbst überlassen. Leben ist nicht per se planbar, dennoch kann man selbstbestimmt vorausplanen und festlegen, was im Falle des Falles geschieht. Die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen finden Sie im Folgenden zusammengefasst.

 

 

Vorsorgevollmacht

 

Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie im Vorfeld eine Vertrauensperson, die bei Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen oder rechtlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne handelt. Um sicherzugehen, dass die Vollmacht vom Gesetz, von Bankinstituten etc. anerkannt wird, muss sie von einem Notar oder Rechtsanwalt oder beim Erwachsenenschutzverein schriftlich errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis gegen eine Gebühr registriert werden. Wichtig zu wissen: Weder Ehepartner noch Kinder sind automatisch bevollmächtigt, und gerade alleinstehende oder alleinerziehende Menschen sollten eine Vertrauensperson wählen, da sonst bei Notwendigkeit ein fremder Erwachsenenvertreter eingesetzt wird.

 

Erwachsenenvertretung

 

Die Erwachsenen-Vertretung – früher Sachwalterschaft – gilt für volljährige Personen ab 18 Jahren, die nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen können. Die Verfügung für einen selbstgewählten Vertreter ist besonders ohne Vorsorgevollmacht sinnvoll. Ansonsten greift die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung durch nahe Angehörige – wofür man allerdings rechtzeitig einen Widerspruch einbringen kann – oder eine vom Gericht bestellte Vertretung.

 

Patientenverfügung

 

Sie ist immer dann sinnvoll, wenn Sie bestimmte Behandlungen und Verlängerungen des Sterbevorgangs ablehnen. Die Patientenverfügung umfasst eine präzise Beschreibung erwünschter bzw. unerwünschter medizinischer Maßnahmen und kann als verbindliche oder beachtliche Verfügung abgefasst sein - letztere dient als wichtige Orientierungshilfe für den Arzt. Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums beim Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden. Sie bleibt für acht Jahre gültig und ist dann zu erneuern. An diese verbindliche Verfügung hat sich der Arzt zu halten, sonst macht er sich strafbar.

 

Organspende

 

Nach österreichischer Rechtslage stehen Sie nach Hirntod automatisch bei Eignung als Organspender zur Verfügung. Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie zu Lebzeiten eine Ablehnung deponieren, etwa durch einen schriftlichen Verweis, den Sie bei Ihren Ausweisen mitführen, oder auch mündlich bestätigt durch Angehörige. Höchste Rechtssicherheit bietet die Eintragung in das Widerspruchsregister, da Krankenanstalten vor einer Organentnahme bei hirntoten Personen verpflichtet sind, dieses Register abzufragen und die Abfrage nachweislich zu dokumentieren.

 

Testament

 

Ein Testament ist dann ratsam, wenn Sie eine andere als die gesetzliche Erbregelung vorziehen. Besonders wichtig ist das Testament, wenn Sie Ihre/n Lebensgefährten oder -gefährtin einbeziehen möchten, da Lebenspartner sonst nur erben, wenn es keine Blutsverwandten gibt. Auch bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Partnerschaften kann es sinnvoll sein, Partner besser abzusichern. In Patchwork-Familien dient das Testament beispielsweise zur Gleichbehandlung aller Kinder oder zur Bevorzugung bestimmter Personen. Bei Alleinstehenden erben üblicherweise die Blutsverwandten bzw. der Staat, sofern Sie keine andere Regelung treffen. Sind Sie alleinerziehend und möchten neben Ihren Kindern auch andere Personen bedenken, sollten Sie ebenfalls ein Testament verfassen.

 

Digitaler Nachlass

 

In unserer zunehmend digitalisierten Welt spielt der Umgang mit digitalen Daten nach dem Tod eine immer größere Rolle. Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Dienste, E-Mails und andere digitale Vermögenswerte. Um zu bestimmen, was mit diesen Daten geschehen soll, können Sie Anweisungen hinterlassen, wie etwa Passwörter und Zugänge zu hinterlegen oder festzulegen, ob Konten gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden sollen. Die rechtzeitige Regelung des digitalen Nachlasses schützt die Privatsphäre und verhindert Missbrauch. In Österreich empfiehlt sich hierzu die Hinterlegung einer Digitalen Vollmacht, die beim Notar, Anwalt oder einer spezialisierten Plattform erstellt werden kann.

 

Fazit

Das Leben trifft uns immer wieder mit – auch unangenehmen – Überraschungen. In manchen Bereichen können wir dafür Vorbereitungen treffen, damit im Fall der Fälle die Dinge geregelt sind. Wir empfehlen in diesem Zusammmenhang eine Beratung bei einem Spezialisten – z.B. einem Notar.


 
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