Beim Pisten-Ordnungs-Entwurf (POE) des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit handelt es sich um allgemeine Verhaltensregeln im organiserten Skiraum, jedoch ohne gültigen Rechtsnormen, auch nicht Gewohnheitsrecht. Die Gerichte ziehen jedoch bei Skiunfällen den POE-Entwurf genauso wie die FIS-Regeln als wichtigen Maßstab zur Beurteilung von Sorgfaltspflichten bei der Ausübung des alpinen Skisports heran. Der POE wurde von Dr. Josef Pichler, Dr. Hiltscher und Dr. Peter Reindl zusammengestellt.
Foto: Tirol Werbung – Robert Pupeter
1. Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für Skipisten. Als solche gelten Abfahrtsstrecken und Übungshänge, die allgemein und regelmäßig von zahlreichen Skifahrern benützt werden.
2. Skiausrüstung
Der Skifahrer hat sich so auszurüsten, dass er andere nicht mehr als gewöhnlich gefährdet.
3. Wahl der Abfahrtstrecke
Der Skifahrer muss bei der Wahl der Abfahrtsstrecke sein Können berücksichtigen.
4. Beobachtungs- und Wartepflicht des anfahrenden oder in die Piste einfahrenden Skifahrers
Den anfahrenden oder in eine Skipiste einfahrenden Skifahrer trifft gegenüber den abfahrenden Skifahrern die Beobachtungs- und Warteverpflichtung; er hat sich auch davon zu überzeugen, dass er ohne Gefährdung Nachkommender den Lauf beginnen oder fortstzen kann.
5. Kontrolliertes Fahren
Der Schifahrer hat so kontrolliert zu fahren, daß er jedem Hindernis ausweichen oder vor diesem anhalten kann; er hat insbesondere die Fahrgeschwindigkeit seinem Können, dem Gelände, der Schneebeschaffenheit und dem Vorhandensein anderer Personen anzupassen.
6. Fahren auf Sicht
Der Skifahrer hat während der Fahrt das Gelände und die anderen Personen vor sich ständig genau zu
beobachten, alle möglichen Hindernisse zu berücksichtigen und auf Sicht zu fahren.
beobachten, alle möglichen Hindernisse zu berücksichtigen und auf Sicht zu fahren.
7. Notsturz
Falls dem Skifahrer rechtzeitiges Anhalten oder Ausweichen nicht möglich ist, hat er sich hinzuwerfen, um einen drohenden Zusammenstoss mit einem anderen zu vermeiden oder die Wucht des
Aufpralles zu verringern, wenn dies zumutbar und unter den gegebenen Verhältnissen zur Gefahrenminderung zweckmäßig erscheint.
Aufpralles zu verringern, wenn dies zumutbar und unter den gegebenen Verhältnissen zur Gefahrenminderung zweckmäßig erscheint.
8. Vorrang des vorderen, langsameren Schifahrers
Der hintere, schnellere Skifahrer hat seine Fahrweise dem vorderen, langsameren Skifahrer anzupassen; dieser hat Vorrang gegenüber dem hinteren Fahrer. Der Skifahrer ist nicht verpflichtet, während der Fahrt die Läufer hinter sich zu beobachten, jedoch hat der die Piste querende Skiläufer auch nach oben zu beobachten und auf von oben kommende Läufer Rücksicht zu nehmen.
9. Sicherheitsabstand
Der hintere Skifahrer hat gegenüber dem vorderen Skifahrer, der überholende oder vorbeifahrende Skifahrer gegenüber den vor ihm fahrenden oder stehenden Personen einen angemessenen Sicherheitsabstand einzuhalten.
10. Vorrang des geschleppten Skifahrers
Der vom Skilift geschleppte Skifahrer hat Vorrang gegenüber den die Lifttrasse querenden Personen.
11. Verweilen auf der Abfahrtsstrecke
Der Skifahrer darf an einer unübersichtlichen oder engen Stelle einer Skipiste nicht unnötig verweilen; dies gilt auch für den gestürzten Skifahrer.
12. Aufsteigende Skifahrer und Fußgänger
Aufsteigende Skifahrer und Fußgänger dürfen im allgemeinen nur den Rand einer Abfahrtstrecke
benützen.
benützen.
13. Beachtung der Zeichen
Jedermann hat die Zeichen an den Skipisten zu beachten.
14. Pistenbenützung
Skipisten dürfen nur mit Skiern und solchen Wintersportgeräten benützt werden, die eine besondere Gefährdung anderer Benützer nicht herbeiführen.
15. Tiere auf Pisten
Niemand darf während des Skibetriebs Tiere auf der Abfahrtsstrecke frei herumlaufen lassen.
16. Verhalten bei Unfällen
Alle an einem Skiunfall beteiligten Personen haben anzuhalten, einander ihre Namen und Anschriften bekanntzugeben und den verletzten Personen die erforderliche und zumutbare Hilfe zu leisten.
17. Andere Skipistenbenützer
Die für Skifahrer erlassenen Bestimmungen gelten auch für die Benützer
anderer Wintersportgeräte auf Skipisten.
anderer Wintersportgeräte auf Skipisten.
ÖSV FIS-Regeln und Videos
Richtiges Schleppliftfahren
Richtiges Verhalten der Schiläufer vermeidet Wartezeiten und verhindert Unfälle.
1. Anstellen
Stellen Sie sich geordnet an, bei Tellerliften einzeln, bei Liften mit Doppelbügeln paarweise; so
schonen Sie eigene und fremde Schier und vermeiden Stockungen.
schonen Sie eigene und fremde Schier und vermeiden Stockungen.
2. Einsteigen
Treten Sie zügig an dei Einstiegsstelle, nehmen Sie beide Stöcke in die äußere Hand, um die andere
für den Schleppanker frei zu haben.
für den Schleppanker frei zu haben.
3. Anfahren
Setzen Sie sich nicht auf den Schleppbügel! Bleiben Sie stehen, lehnen Sie sich leicht gegen den Bügel
und lassen Sie sich schieben. Gleitende Schritte erleichtern das Anfahren.
und lassen Sie sich schieben. Gleitende Schritte erleichtern das Anfahren.
4. Verhalten während der Fahrt
Belasten Sie bei offener Schiführung beide Schier gleichmäßig. Lehnen Sie sich weder nach außen
noch auf den Partner, dann halten Sie das Gleichgewicht besser.
noch auf den Partner, dann halten Sie das Gleichgewicht besser.
5. Spur halten
Bleiben Sie in der Schleppspur, fahren Sie nicht „Slalom“ und steigen Sie nicht vorzeitig aus, sonst
gefährden Sie sich und andere.
gefährden Sie sich und andere.
6. Verhalten nach einem Sturz
Wer in der Liftspur stürzt, muss sich bemühen, die Spur sofort frei zu machen. Nachfolger können
kaum ausweichen.
kaum ausweichen.
7. Vorbereitung auf den Ausstieg
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf das Aussteigen vor. Achten Sie darauf, dass sich der Schleppbügel
nicht in Ihrer Kleidung verfängt.
nicht in Ihrer Kleidung verfängt.
8. Aussteigen
Steigen Sie zügig aus, lassen Sie den Bügel in Fahrtrichtung aus und werfen Sie ihn nicht achtlos zur
Seite.
Seite.
9. Verlassen der Ausstiegsstelle
Verlassen Sie dei Ausstiegsstelle sofort. Machen Sie Platz für nachfolgende Schifahrer, damit es nicht
zu Kollisionen kommt oder Sie von einem pendelnden Liftbügel getroffen werden.
zu Kollisionen kommt oder Sie von einem pendelnden Liftbügel getroffen werden.