September 2024
 

 

 

Abschied von der Fellnase: letzte Ruhe für Haustiere

 

Der Abschied von einem geliebten Haustier gehört zu den schwersten Momenten, die ein Tierhalter erleben kann. Das Tier, das so lange treuer Begleiter und Teil der Familie war, hinterlässt eine Lücke, die nicht so leicht zu füllen ist. Inmitten der Trauer stellt sich auch die Frage: Was passiert nun mit dem geliebten Vierbeiner? Es ist wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben es in Österreich gibt, um der Fellnase auf würdevolle Weise Lebewohl zu sagen.

 

Im eigenen Garten vergraben?

Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, da es verschiedene Regelungen und Verordnungen in den Bundesländern gibt. Manche Bundesländer erlauben das Begraben der Tiere auf dem eigenen Grundstück, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden und es sich um kein Wasserschutzgebiet handelt.

 

Tierbestattung oder Tierkrematorium

In den meisten Fällen versterben Haustiere in einer Tierarztpraxis. Sie haben dann die Wahl, ob Sie Ihren treuen Begleiter mit nach Hause nehmen und sich selbst um die Einäscherung in einem Tierkrematorium kümmern möchten, oder ob Sie die Abholung des verstorbenen Tieres durch einen gewählten Tierbestatter direkt in der Tierarztpraxis organisieren.

Bei einer Erdbestattung kann Ihr Haustier auf einem speziellen Tierfriedhof in einem Sarg oder einer Urne beigesetzt werden.

Alternativ können Tiere in einem Tierkrematorium eingeäschert werden. Nach der Einäscherung besteht die Möglichkeit, die Urne auf einem Tierfriedhof beizusetzen oder mit nach Hause zu nehmen. (Anders als bei Menschen ist dies ohne behördliche Genehmigung möglich.)

 

Achtung!

Es ist wichtig, dass Sie das tote Haustier nicht einfach im Wald, auf öffentlichen Plätzen oder in Gewässern entsorgen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Ebenso wenig dürfen Haustiere im Hausmüll entsorgt werden.

 

Fürsorge und Vorsorge für Ihren vierbeinigen Liebling

Vieles kann beim Spielen, Streunen, Spazieren gehen, ... passieren und schon ist eine Schnittwunde an der Pfote, ein Bein gebrochen oder der Vierbeiner hat sich den Magen verdorben. Je nach Art der Verletzung kann der Besuch beim Tierarzt ziemlich teuer werden ... Und leider gibt es auch Krankheiten, bei denen es nicht getan ist mit einer Spritze oder Tablette. Sind Röntgenaufnahmen notwendig, oder gar eine Operation, können hohe Kosten auf Sie zukommen! Eine Hüft-Operation für einen mittelgroßen Hund summiert sich inklusive Vor- und Nachuntersuchungen auf ca. 3.500 € ...

 

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne zur Versicherung Ihres Haustieres.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
Steinlechner KG
Staatl. geprüfter Versicherungsmakler
Quellenweg 4, 6200 Jenbach
 
Tel +43 5244 622 26
Fax +43 5244 622 26-22
office@steinlechner.at | www.steinlechner.at
 
 
 
 

 
 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
 
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements