Pendlerrechner

Wichtiger Hinweis

Das Ergebnis des Pendlerrechners ist nicht als Fahrtempfehlung zu betrachten, sondern dient als Grundlage für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales und des Pendlereuros.

Häufige Fragen zum Pendlerrechner

Bitte beachten Sie

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Basisdaten für Berechnung

Eingabe von Straßenname, Hausnummer, PLZ, Gemeindename und Auswahl aus der Liste
Eingabe von Straßenname, Hausnummer, PLZ, Gemeindename und Auswahl aus der Liste

Auswahl aus der Karte, falls die Adresse nicht vorgeschlagen wird oder ihr Wohn/Arbeitsort keine Adresse hat. Sie müssen die Auswahl aus der Karte begründen.
Wählen Sie einen typischen Arbeitstag (z.B. kein Samstag, wenn Sie nur werktags arbeiten). Das gewählte Datum muss innerhalb der nächsten 14 Tage liegen. Format: DD.MM.YYYY
Uhrzeit des Arbeitsbeginns. Format: HH:mm
Uhrzeit des Arbeitsendes. Format: HH:mm
Anzahl der Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte pro Monat *
Vorliegen von Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen Behinderung
(§ 29b StVO 1960 oder Feststellung durch das Bundessozialamt) *
Es wird ein arbeitgebereigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt *

Nutzungsbedingungen

Eine Nutzung des seitens Bundesministeriums für Finanzen angebotenen Pendlerrechners ist ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen zulässig. Durch Aufnahme der Nutzung wird die Geltung dieser Nutzungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung akzeptiert.

Die Berechnungen des Pendlerrechners werden ausschließlich zur Übermittlung an Arbeitgeber und Finanzamt sowie für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch zu Informationszwecken bereitgestellt. Das erstellte Ergebnisformular darf nicht verändert werden. Automatisierte Aufrufe und Abfragen des Pendlerrechners sowie die elektronische Verarbeitung der Ergebnisdaten, egal ob zu privaten oder kommerziellen Zwecken, sind untersagt.

Das Bundesministerium für Finanzen behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung der Nutzungsbedingungen erfolgt nicht. Die Nutzungsbedingungen sind selbstständig periodisch auf Veränderungen zu überprüfen. Diese Nutzungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Nutzern und dem Bundesministerium für Finanzen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.