Neue Regierung, Neuerungen im Pensionsbereich

 

Evaluierung. Dieser Begriff zieht sich im Themenbereich der gesetzlichen Pensionsversicherung wie ein roter Faden durch das neue Regierungsprogramm. Änderungen bzw. Verschlechterungen sind vor allem bei vorzeitigen Rentenantritten – unter anderem auch aus dem Titel der „Berufsunfähigkeit“ heraus – zu erwarten.

 

Nicht mit Details geizte die neue Koalition dagegen bei den angekündigten Besserstellungen im Rentenbereich. So soll arbeiten über das gesetzliche Pensionsalter hinaus stärker gefördert und die Höhe der Mindestpension angehoben werden. Nachstehend geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die zu erwartenden Veränderungen.

 

1.200 € Mindestpension nur mit hohen Hürden

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde alleinstehenden Personen eine Erhöhung der Mindestpension von brutto 890 € auf 1.000 € pro Monat ermöglicht. Allerdings nur, wenn mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung vorliegen. Für die 1.200 € werden nun sogar 40 Beitragsjahre verlangt. Beitragsjahre sind in der Regel Erwerbszeiten, in welchen tatsächlich Pensionsversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Sogenannte „Versicherungszeiten“ im Rahmen der Kindererziehung, Präsenzdienst oder während einer Arbeitslosigkeit werden hingegen nicht berücksichtigt. Speziell für alleinstehende Mütter dürfte die neue Mindestpension durch die geforderten Beitragsjahre nur sehr schwer zu erreichen sein. Umgekehrt sollte nach mehr als 40 Erwerbsjahren in der Regel eine höhere Pension als 1.200 € monatlich herauskommen. Die neue Mindestpension fällt damit wohl eher in die Kategorie „Nachwahlzuckerl‘.

 

Länger arbeiten – gefordert und gefördert

Wenngleich eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters derzeit nicht vorgesehen ist, sieht das Regierungsprogramm zahlreiche Maßnahmen zum längeren Verbleib im Erwerbsleben vor. So sind etwa weitere Verschärfungen bei der Zuerkennung einer „Arbeitsunfähigkeitspension“ geplant. Wobei bereits im Jahr 2016 von 57.040 Anträgen auf eine derartige vorzeitige, meist krankheitsbedingte Pension nur 19.673 bewilligt wurden.

 

Auf dem Prüfstand stehen die altersbedingten vorzeitigen Rentenformen wie Korridor- und Schwerarbeitspension. Fix kommen dürfte, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit nur mehr bedingt für diese Rentenvarianten angerechnet werden. Zusätzlich steht eine Erhöhung der Abschläge im Raum.

 

Auch der Umweg zum früheren Arbeitsende über die Altersteilzeit („Blockzeitmodell“) wird erschwert. Hier soll das Mindestalter um 2 Jahre auf 55 für Frauen und 60 für Männer angehoben werden.

 

Wer dagegen über das gesetzliche Pensionsalter (Frauen derzeit 60 J., Männer 65 J.) hinaus arbeitet wird künftig mit höheren Zuschlägen (5,50 statt 4,20 Prozent) belohnt. Zudem entfallen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Zeit die Pensionsversicherungsbeiträge zur Gänze (derzeit nur zur Hälfte).

 

Tipp: Lassen Sie sich Ihre gesetzlichen Pensionsansprüche berechnen

Besser werden die gesetzlichen Pensionsleistungen wohl nicht werden. Je früher Sie Ihre Rentenansprüche kennen, desto effektiver können Sie etwaige Minderleistungen aus einer Eigenvorsorge abfedern.

 

Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie sehr gerne zu Ihren gesetzlichen Pensionsansprüchen und den Möglichkeiten der Eigenvorsorge.

 

(Datenquelle: BMASK)

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