Ecall-System: lebensrettende Pflicht für PKW's

 

Ein automatisches Notrufsystem im Auto? Wer braucht denn so etwas? Stellen Sie sich vor, Sie sind spät abends auf dem Heimweg von der Arbeit. Es ist Winter, deshalb ist es bereits dunkel und es schneit. Die Schneefahrbahn bietet keine guten Fahrbedingungen, weshalb Sie auch als Einziger mit Ihrem Auto auf der Straße unterwegs sind. Plötzlich kommen Sie ins Rutschen, der Wagen schleudert und kracht gegen einen Baum. Durch die Wucht des Aufpralls werden Sie ohnmächtig … wer setzt jetzt einen Notruf, um Sie schnellstmöglich ins Krankenhaus zu transportieren?

 

Mit dem sogenannten eCall ausgerüstete Fahrzeuge tätigen in dieser Situation automatisch einen Notruf – und das kann Leben retten. Laut einer Schätzung der EU-Kommission kann die Zahl der Unfalltoten durch das neue Notrufsystem um 10 Prozent verringert werden. Dass Fahrzeuge mit dem eCall ausgerüstet sein müssen, ist für alle neuen PKW-Modelle ab April 2018 gesetzlich vorgeschrieben. (Gebrauchtwagen müssen nicht nachgerüstet werden.)

 

Automatischer Lebensretter

Dass ein Fahrzeug im Notfall selbständig einen Notruf tätigen kann, ermöglicht neben umfangreicher Technik (GPS-Empfänger, Steuergerät, Antenne, u.w.) auch eine Vielzahl an Sensoren. Diese schlagen bei Krafteinwirkung durch einen schweren Unfall, zB wenn der Airbag ausgelöst wird, Alarm. Die Rettungszentrale versucht dann Kontakt mit dem Fahrer herzustellen. Ist dies nicht möglich, werden sofort Rettungskräfte zum Unfallort geschickt.

 

„schlafendes System“

Natürlich war im Zuge der Einführung auch Datenschutz ein wichtiger Aspekt. Damit garantiert ist, dass nur im Notfall Daten übertragen werden, ist eCall ein sogenanntes „schlafendes System“: Daten werden erst und nur dann preisgeben, wenn es zu einem Unfall kommt. An die Rettungskräfte übermittelt werden Ort und Zeitpunkt des Unfalles, Fahrtrichtung, Anzahl der Insassen und Art des Treibstoffes.

 

Unterstützung für Ersthelfer

Wer als erster an einem Unfallort eintrifft, muss einen Notruf setzen und die Rettungskräfte alarmieren. Dies geschieht unter Stress, die Notrufnummer will einem partout nicht einfallen, das Handy hat keinen Empfang, ... Auch können Fahrer oder Ersthelfer nach einem Unfall oft nicht präzise angeben, wo sie sich gerade befinden. Zusätzlich können Sprachbarrieren den Einsatz der Rettungskräfte hinauszögern. Da eCall auch manuell ausgelöst werden kann, können Sie Ihrer Pflicht als Ersthelfer, Rettungskräfte zu benachrichtigen, mit einem einfachen Knopfdruck nachkommen und somit Leben retten.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


SANDIG & PARTNER
Versicherungsmakler und Vermögensberatung GmbH

 

A-1210 Wien, Ignaz Köck Str. 9/1
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 1 8171700-0
+43 1 8171700-99

 

office@sandig-makler.at
www.sandig-makler.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © jill111 / pixabay

nformationspflicht
+43 1 8171700-0
+43 1 8171700-99

 

office@sandig-makler.at
www.sandig-makler.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © jill111 / pixabay