Pflege ist teuer. Stellt man eine einfache Rechnung auf, wie hoch eine Durchschnittspension in Österreich ist und wie viel ein stationärer Pflegeplatz kostet, kommt man ganz leicht auf das Ergebnis, dass mit einer durchschnittlichen Alterspension nicht einmal der Grundtarif in einem Pflegeheim bezahlt werden kann. Und zu diesem Grundtarif kommt ja noch der Pflegezuschlag dazu …
Wenn also Pension und Pflegegeld nicht ausreichten, die Heimkosten zu decken hatte bisher der Staat Zugriff auf das Vermögen der Pflegeheim-Bewohner. Aber nicht nur das, unter bestimmten Umständen konnte man auch auf das Vermögen von Angehörigen, Erben oder Geschenknehmern zurückgreifen.
Nach einer Änderung des „Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes“ ist das aber seit 1. Jänner 2018 nicht mehr zulässig. Das bringt eine Entlastung für den Mittelstand und Familien profitieren in finanzieller Hinsicht von der Abschaffung.
Kritisch betrachtet
Betrachten wir die Abschaffung des Pflegeregresses allerdings mit einem kritischen Auge, merkt man bald, dass das „Wahlzuckerl“ nicht die Lösung aller Probleme darstellt. So wird man zukünftig einen vermehrten Ansturm auf die Pflegeheime erwarten dürfen, was Heimplätze rar werden lässt und nicht mehr immer eine Unterbringung im nächst gelegenen Heim ermöglichen wird. Auch die Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung wird man beobachten müssen.
Klar auf der Hand liegt auch, dass die Bundesländer diese Mehrkosten nicht gerne und freiwillig tragen und einen Weg suchen werden, diese Ausgaben wieder zurückzubekommen.
Und für einen Großteil der Pflegebedürftigen bringt die Abschaffung des Pflegeregresses schlichtweg nichts, denn mehr als 80% der Pflegebedürftigen werden zuhause betreut. Was dem Wunsch der meisten Menschen entspricht: auch im Pflegefall daheim weiter zu wohnen und vor Ort betreut zu werden. Möglich machen das zum Beispiel pflegende Angehörige, 24-Stunden-Pflege, mobile Pflegedienste, ... – die Kosten hierfür muss man nach wie vor selber tragen.
Fazit
Ein erster Schritt, Angehörige von pflegebedürftigen Menschen zu entlasten, ist getan. Eine wirklich spürbare Entlastung im Bereich Pflege ist damit allerdings noch nicht eingetreten. Nach wie vor bleibt die frühzeitige Planung der Pflege und die entsprechende Pflegevorsorge ein Gebot der Stunde. Melden Sie sich bei uns, gemeinsam werden wir besprechen, welche Schritte nötig sind um eine mögliche Pflegelücke zu schließen.
Tipp
Weitere interessante Informationen zur Abschaffung des Pflegeregresses und eine fachkundige Einschätzung durch Mag. Jürgen Holzinger, den Obmann des Vereines „Chronisch krank“, erhalten Sie in folgendem Video:
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