Richtig oder Falsch: "Mit einem abgelaufenen Pickerl kann man innerhalb der Toleranzfrist problemlos ins Ausland fahren."

 

FALSCH

 

Die Sicherheits-Überprüfung von Fahrzeugen ist Sache des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. In Österreich gibt es für die Überprüfung nach §57a für „normale“ PKW und Motorräder eine Toleranzfrist von 1 Monat vor und 4 Monate nach Ablauf der Gültigkeit. Ist man in diesem Zeitraum in Österreich mit seinem Fahrzeug unterwegs gibt es keine Probleme.

 

Anders sieht die Sache aus, wenn man innerhalb dieses Zeitraumes mit seinem Fahrzeug ins Ausland fahren möchte. Davon wird dringend abgeraten, da nicht alle Länder die in Österreich geltende Toleranzfrist anerkennen. Viele Länder kennen keine oder kürzere Fristen und es kann zu Problemen bei der Einreise oder Unannehmlichkeiten im Urlaubsland kommen.

 

Deshalb: Nicht ohne gültiges Pickerl in den Urlaub!

 


 
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