Vertrag ohne Ende? Verlockende Testangebote und Abo-Fallen

 

Kostenloses Test-Abo, Online-Nutzungsvereinbarung, begrenzte Kennenlern-Mitgliedschaft ... Registrierungen auf Streaming-Portalen oder Partnerbörsen, der Bezug von Zeitschriften oder ein Probelauf im Fitness-Center erweisen sich mitunter als teure Angelegenheit. Was tun, wenn man derartige Angebote nicht länger nutzen will?

 

Die „Automatisierungsfalle“

Checken Sie Bedingungen und Kündigungsfristen! Häufig sind bei verlockenden Testangeboten automatische – meist kostenpflichtige – Verlängerungen vorgesehen, die leicht übersehen werden. Selbst wenn die Vertragsdauer scheinbar klar geregelt ist, enden Gratis-Tage dann bei satten Jahresbeiträgen. Deren Einhebung ist jedoch nicht immer rechtens!

 

Informationspflicht und AGB

Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Verträge tatsächlich eine Verlängerungsklausel, muss man Sie auf die Weiterführung sowie auf Kündigungsmöglichkeiten rechtzeitig hinweisen, ansonsten läuft Ihr Vertrag dennoch wie vorgesehen aus. Falls Sie jetzt keinen Fehler begehen …

 

Trick mit Rechnung

Flattert Ihnen anstelle eines entsprechenden Hinweises sogleich eine Zahlungsaufforderung ins Haus, reagieren Sie keinesfalls mit einer Überweisung! Ohne vorausgehende Benachrichtigung und Einräumung einer ausreichenden Rücktrittsfrist sind solche Rechnungen unzulässig. Löschen Sie Ihren Account, kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft oder Abo-Vereinbarung. Nur wenn Sie Zahlungen leisten oder Angebote weiterhin in Anspruch nehmen, kommt es zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung.

 

Tipps für die Praxis

→ Achten Sie besonders im Internet auf Legalität: Um Inhalte wie Musik oder Filme zu konsumieren, braucht es die Genehmigung der Rechte-Inhaber. Fehlt sie oder fehlt das Impressum auf der Website, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen unseriösen Betreiber! Derartige Portale verschwinden schnell wieder von der Bildfläche, die Nutzung ist unter Umständen strafbar.


→ Um keine Fristen zu versäumen, können Sie den Vertrag gleich bei Abschluss zum Ablauf der Probefrist bzw. des vereinbarten Zeitraums vorsorglich kündigen.

 

→ Lassen Sie sich nicht von Drohungen mit Inkassobüro oder rechtlichen Schritten einschüchtern. Wurden Sie vorab nicht über die Vertragsfortdauer informiert, greift der Konsumentenschutz: Unter Berufung auf § 6 Abs 1 Z 2 können Sie darauf bestehen, dass Ihr Vertrag abgelaufen ist.
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) unterstützt Sie in solchen Fällen (T 01 588 77 81) auch mit einem Musterbrief, um ungerechtfertigte Rechnungen abzuweisen.


 
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Wolfgang Hoppacher
DER VERSICHERUNGSMAKLER

 

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