Geborgtes Auto: Nur mit Vollmacht ins Ausland

 

Ein Wochenendurlaub in Ungarn oder ein Roadtrip nach Italien – zur Ferienzeit zieht es Herrn und Frau Österreicher ins nahe Ausland, mit dem Auto gelangt man schnell und unabhängig an den geplanten Urlaubsort.

 

Wer kein eigenes Auto hat, leiht sich eines von Eltern, Großeltern oder Freunden. Doch aufgepasst!

 

Wer mit einem Fahrzeug, das nicht auf den Lenker zugelassen ist, über die Grenze fährt riskiert Reiseverzögerungen und im schlimmsten Fall Einreiseverbot. Werden an der Grenze die Papiere kontrolliert und stimmen Führerschein und Zulassung nicht überein wird nachgeprüft, ob das Fahrzeug eventuell gestohlen ist.

 

Um diesen Ärger zu vermeiden empfiehlt es sich, eine Benützungsbewilligung des Fahrzeughalters mitzuführen. Dies gilt auch, wenn sie mit einem geliehenen Anhänger ins Ausland fahren.

 

Passende Vollmachten finden Sie beim ARBÖ oder ÖAMTC.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


INFINCO GmbH & Co KG
 

 

A-6020 Innsbruck, Fallmerayerstraße 12
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 512 588 580
+43 512 588 580-15

 

office@infinco.com
www.infinco.com
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © StockSnap / pixabay