Neun Stunden später: Versicherung leistungsfrei!

 

Wer mit seinem Fahrzeug einen Leitpflock rammt und gegen einen Baum fährt, ist verpflichtet, die Polizei zu verständigen – und zwar ohne unnötigen Aufschub. Wer so wie Rainer G. (Name der Redaktion bekannt) das Fahrzeug einfach stehen lässt und erst neun Stunden später zur Polizei geht, macht sich nicht nur verdächtig, sondern bringt sich auch noch um den Versicherungsschutz.

 

Was auch immer Rainer G. dazu veranlasst haben mag, den Unfall erst neun Stunden später bei der Polizei zu melden – er hat sich damit keinen Gefallen getan. Er hat nachweislich die sogenannte Aufklärungsobliegenheit verletzt und den Sachverhalt verschleiert, denn eine mögliche Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt konnte zum Zeitpunkt der Anzeige weder ausgeschlossen noch bewiesen werden.

 

Leistung nicht bedingungslos

Der Fall von Rainer G. verdeutlicht, dass sich Versicherungsnehmer an gesetzliche Vorgaben und Obliegenheiten halten müssen, damit eine Versicherung im Schadensfall auch zur Leistung verpflichtet ist.

 

Wer sich nach einem Schadensfall bzw. Unfall nicht richtig verhält, riskiert seinen Kasko-Versicherungsschutz oder Regressforderungen der Haftpflichtversicherung.

 

Was also ist zu tun bei einem ...

 

… Unfall mit Sach- oder Personenschaden

  • Fahrzeug anhalten und am Unfallort bleiben
  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen
  • Unfallstelle sichern
  • bei Verletzten: Erste Hilfe leisten, Rettung und Polizei verständigen
  • Personalien mit dem Unfallgegner austauschen – schriftlich!
    Am besten mit dem Europäischen Unfallbericht – dieser soll den Unfall objektiv dokumentieren: machen Sie keine Schuldeingeständnisse
  • Beweise sichern – Fotos machen

 

… Unfall mit Beschädigung von Objekten wie Leitpflock, Baum, Laterne …

  • Fahrzeug anhalten und am Unfallort bleiben
  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen
  • Unfallstelle sichern
  • Polizei verständigen

 

… Wildschaden

Nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier (Reh, Hirsch, Fuchs, …)

  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle absichern (Ausnahme: nach einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein das Fahrzeug nicht verlassen, wenn das Tier verletzt, aber nicht getötet wurde.)
  • Polizei verständigen
  • Tote Tiere, die von der Fahrbahn entfernt werden müssen, nur mit Handschuhen anfassen.
  • Verletzte Tiere in keinem Fall berühren
  • Das Tier nicht mitnehmen – das ist Diebstahl!

 

… Vandalismusschaden

Von Vandalismus spricht man, wenn der Schaden nicht von einem anderen Fahrzeug verursacht wurde, sondern Ihr Auto mutwillig durch eine fremde Person beschädigt wurde. Ein Vandalismusschaden ist unverzüglich bei der Polizei zu melden.

 

Der Klassiker für Fehlverhalten: Parkschaden

Beim Ein- und Ausparken geht es auf Parkplätzen oft knapp her und es kann passieren, dass man ein fremdes Auto streift und beschädigt. Ist der Lenker des betreffenden Fahrzeuges nicht anwesend, können Sie Ihrer Pflicht, die Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen nicht nachkommen. Hier gilt: Kennzeichen notieren und unverzüglich die Polizei verständigen!

 

Jemand hat in Ihrer Abwesenheit Ihr Fahrzeug beschädigt? Auch in diesem Fall gilt es den Schaden unverzüglich bei der Polizei zu melden.

 

Zettel hinter die Windschutzscheibe = Anfängerfehler

Ein Parkschaden ist kein Beinbruch, wichtig ist allerdings, wie man sich danach verhält. Ist der Geschädigte nicht anwesend, reicht es nämlich nicht aus, eine kurze Notiz oder seine Visitenkarte zu hinterlassen. Nach einem Sachschaden kennt das Gesetz nur 2 Möglichkeiten: sofortiger Datenaustausch zwischen den Unfallbeteiligten oder unverzügliche Anzeige bei der Polizei ! Alles andere ist Fahrerflucht, die den Versicherungsschutz kosten kann und mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird.

 

In punkto Fahrerflucht kennt das Gesetz auch keinen Unterschied zwischen schuldig und unschuldig. Jeder, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, ist zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet.

 

Fahrerflucht - Probe nicht bestanden: Fahrerflucht gilt als schwerer Verstoß in der Probezeit und bringt Ihnen eine Verlängerung der Probezeit um ein Jahr.

 

Fazit

Riskieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz! Auch im Stress nach einem Unfall einen klaren Kopf bewahren und wie vorgeschrieben reagieren.

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