Digital bestellt. Real verschollen. Wer haftet bei Verlust der Ware?

 

Viele tun es - sie bestellen Waren online via Internet. Manchmal kommen die gewünschten Artikel gar nicht oder beschädigt an. Wer muss dafür bezahlen? Jedenfalls nicht der Käufer…

 

In Luft aufgelöst

Die heiß ersehnte Spielkonsole wurde verschickt, das erwartete Paket aber nie zugestellt – in dem Fall können Sie problemlos reklamieren. Was aber, wenn Sie die Annahme Ihrer Sendung bestätigen und beim Auspacken feststellen, dass die betreffende Ware fehlt, obwohl sie im Lieferschein angeführt ist? Dann fühlen Sie sich zu Recht betrogen…

 

Weitreichender Käuferschutz

Das Konsumentenschutzgesetz räumt privaten Verbrauchern bei Internetbestellungen besonderen Schutz ein: Der Händler trägt auch dann das Risiko, wenn die Ware ordnungsgemäß versandt wurde. Er haftet für Verluste oder Diebstahl auf dem Transportweg und muss bereits bezahltes Geld rückerstatten. Um auszuschließen, dass der Verlust nur vorgetäuscht ist, sollte man bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten und dem Versender übermitteln.

 

Schäden sofort melden

Auch bei Versandschäden haftet zunächst der Händler. Wird Ihr Paket sichtlich deformiert überreicht, bestehen Sie auf einem schriftlichen Vermerk durch den Lieferanten. Scheint alles bestens, kontrollieren Sie den Inhalt dennoch möglichst rasch. Dokumentieren Sie Beschädigungen und melden Sie diese unverzüglich, um Streitigkeiten vorzubeugen: Unternehmen können ihrerseits nur innerhalb kurzer Frist Ansprüche beim Transporteur geltend machen – je länger Sie zuwarten, umso schwieriger wird es, Ihre Interessen durchzusetzen.

 

Unser Tipp

Wenden Sie sich im Streitfall an Schlichtungsstellen wie die Post- und Telekom-Regulierungsbehörde oder bei grenzüberschreitendem Warenverkehr an das Europäische Verbraucherzentrum.

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