Der Unterjährigkeitszuschlag: Geld zu verschenken?

 

Aus dem Versicherungslexikon ...

 

Unterjährigkeitszuschlag:

„Aufschlag, den manche Versicherungsgesellschaften verrechnen, wenn die jährlich fälligen Beiträge nicht zu Beginn des Versicherungsjahres bezahlt werden, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich beglichen werden.“

 

Konkret bedeutet das, wer seine Versicherungsprämien in Raten zahlt, den kann das einige Hundert Euro mehr kosten als bei jährlicher Zahlung.

 

Besonders teuer kommt die unterjährige Zahlweise bei der KFZ-Versicherung, denn hier erhöht sich nicht nur die Versicherungsprämie, sondern auch die motorbezogene Versicherungssteuer – bei monatlicher Zahlweise um 10 Prozent!

 

Wir als Versicherungsmakler empfehlen bei Abschluss einer Versicherung grundsätzlich die jährliche Zahlweise zu wählen, verstehen jedoch, dass es nicht immer leicht ist, die Beträge auf einmal zu berappen. Nachrechnen lohnt sich aber allemal!

 

Checken Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge auf Einsparungspotential. Werfen sie einen Blick in die Polizzen, was Ihnen die unterjährige Zahlweise kostet und errechnen Sie mit dem Unterjährigkeitszuschlagsrechner des VKI wie viel Sie bei Umstellung auf jährliche Zahlung sparen könnten.

 

 


 
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