Rücktrittsrecht Lebensversicherung
Die österreichische Regierung hat mit 01.01.2019 eine Änderung der Rücktrittsmöglichkeit von Lebensversicherungen beschlossen, wodurch wir uns als Versicherungsmakler verpflichtet sehen, Sie darüber zu informieren.
Welche Verträge sind betroffen?
Betroffen sind zwischen 1994 und 2014 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge, bei welchen rechtlich nicht korrekt über die Rücktrittsmöglichkeit informiert wurde. Welche Verträge konkret davon betroffen sind, kann nur nach einer individuellen Prüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Was kann oder soll man tun?
Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Vertrages zufrieden sind, brauchen Sie nichts zu tun. Wenn Sie Ihren Vertrag prüfen lassen möchten oder unzufrieden sind, können Sie mögliche Ansprüche auf Rückabwicklung rechtlich prüfen lassen. Die rechtliche Prüfung muss von einem Rechtsanwalt erfolgen.
Warum erfolgt diese Information?
Wie Eingangs bereits erwähnt, sehen wir uns als Versicherungsmakler aufgrund der Gesetzesänderung zur Information verpflichtet.
Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, senden Sie uns am Besten eine Email, wir melden uns in Kürze.
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