Zahlschein ausfüllen und fertig? Kinderunfallversicherungen unter der Lupe
Wie jedes Jahr zu Schulbeginn werden viele Eltern von den aktuell 556.512 Kindergarten- und Volksschulkindern mit verlockend billigen Angeboten mit einer sehr wichtigen Vorsorgefrage konfrontiert. Mittels in den Bildungseinrichtungen aufliegenden Prospektfoldern wird angeregt, dass man die finanzielle Lücke zwischen der äußerst bescheidenen gesetzlichen Leistung bei einem schweren Unfall des Kindes durch einen privaten Versicherungsvertrag schließen sollte.
Nicht nur sündhaft billig, um eine Prämie von teils weniger als zehn Euro für ein ganzes Ausbildungsjahr, sondern auch noch sehr einfach abzuschließen. Ohne Unterschrift genügt es einen Zahlschein um Namen und Geburtsdatum des Kindes zu ergänzen und zur Einzahlung zu bringen. Und kein Zweifel. Im Verhältnis zu den Kosten werden sehr adäquate Leistungen im Schadensfall erbracht und seine Sprösslinge auf diese Art zu schützen ist besser, als sich nur auf den Gesetzgeber zu verlassen. Doch einfach und billig ist weit weg von maßgeschneidert. Im Ernstfall wird sich daraus der langfristige Kapitalbedarf für ein schwer verunfalltes Kind nicht annähernd decken lassen.
Nicht auf gesetzliche Leistungen verlassen
Ab dem letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr besteht zwar grundsätzlich ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder. Leistungen aus dieser Versicherung werden jedoch nur erbracht, wenn sich der Unfall in unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung ereignet hat. Also beispielsweise auf dem direkten Schulweg, in der Schule oder während eines Schulschikurses. Rund 80 Prozent aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit und sind somit von der gesetzlichen Unfallversicherung gänzlich ungedeckt.
Generell würde die gesetzliche Unfallversicherung auch nicht ansatzweise die hohen Einmalkosten decken, falls ein Kind beispielsweise an einen Rollstuhl gebunden bleibt. Hier sind auch die nach oben sehr limitierten Versicherungsleistungen aus den „beratungsfreien Kinderunfall-Folderprodukten“ meist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine Immobilie barrierefrei umzubauen - eventuell sogar durch nachträglichen Einbau eines Personenlifts - behindertengerechte Fahrzeuge für jetzt und auch für die eigene Mobilität im Erwachsenenalter und hochwertige Heilbehelfe verursachen immense Kosten in Höhe von mehreren hunderttausenden Euro.
Unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit für Kinder besonders fatal
Drastisch schlechter gegenüber Erwachsenen sind Kinder nach einem schweren Unfall mit Dauerfolgen punkto laufenden Einkünften aus der gesetzlichen Sozialversicherung gestellt. Während Erwerbstätige in der Regel auf eine Berufsunfähigkeitsrente zählen dürfen ist diese Leistung für Kinder, mangels entsprechender Vordienstzeiten, nicht möglich. Aufgrund der Einkommensanrechnung der Eltern ist meist auch die alternative Geldquelle in Form der bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht verfügbar. In der Regel müssen daher, neben der Betreuung und Pflege des Kindes, die Eltern auch die finanziellen Belastungen alleine stemmen.
Obwohl für Kinder noch deutlich wichtiger als für Erwachsene ist in vielen privaten Unfallversicherungsprodukten keine monatliche Rentenleistung als Einkommensersatz versichert. Dabei hat ein derartig dringlicher Existenzschutz sogar ein exzellentes Preis/Leistungsverhältnis. Die Leistung erfolgt in der Regel ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent. Bei 85jähriger Restlebenserwartung dieses Kindes würde aus der vereinbarten Unfallrente in Höhe von 1.500 € pro Monat eine Gesamtleistung von 1,530.000 € als Einkommensersatz erbracht werden.
Was eine Unfallversicherung für Kinder unbedingt beinhalten sollte
Eine private Unfallversicherung sollte neben flexiblen Erweiterungsbausteinen zwei ganz wesentliche existenzbedrohliche Risiken abdecken:
- Ausreichende Einmalleistung bei dauerhafter Invalidität (Umbau Immobilie, Mobilität, Heilbehelfe , etc.)
- Monatliche, lebenslange Rente (als Ausgleich für geringes oder gar kein Erwerbs- bzw. Alterspensionseinkommen)
Die optimale Höhe dieser Versicherungsleistungen und die Wahl etwaiger zusätzlicher Vertragsbausteine lässt sich nur individuell aufgrund der persönlichen Wohn-, Familien- und Einkommenssituation festlegen.
Sehr gerne überprüfen wir Ihre bestehenden Unfallversicherungsverträge, ob die Leistungen für Ihre Kinder ausreichen. Und stehen selbstverständlich für alle sonstigen Fragen zum Thema Unfallversicherung zur Verfügung.
(Datenquelle: Statistik Austria)
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