Richtig oder Falsch: "Es ist verboten mit einem Elektro-Scooter auf dem Radweg zu fahren"

 

Je nachdem ...

 

Zu Fuß war gestern: Heutzutage flitzt man auf dem Elektro-Scooter durch die Stadt. Doch kaum jemand macht sich Gedanken, ob man den E-Roller ohne Weiteres auf Gehwegen, Straßen oder Radwegen benutzen darf.

 

Kategorien der Fortbewegung

Wer über die nötige Balance verfügt, findet schnell Spaß daran: Elektro-Scooter sind für immer mehr Menschen eine Alternative zur Fortbewegung. Die Gefährte verfügen über eine Reichweite von etwa 30 bis 40 Kilometern, sind leise und gelten als umweltfreundlich - und je nach Kategorie als Kinderspielzeug, Fahrrad oder Kraftfahrzeug. Reifengröße und maximale Geschwindigkeit geben den Ausschlag.

 

Für den Gehsteig gemacht

Elektro-Scooter, die maximal 5 km/h erreichen und einen Reifendurchmesser von bis zu 30 cm aufweisen, sind zur Benutzung außerhalb der Fahrbahn vorgesehen, ebenso wie – derzeit – Hoverboards oder motorisierte E-Micro-Scooter, da ihre Reifen kleiner als 30 cm sind. Ein Alkohollimit gilt für diese fahrzeugähnlichen Kinderspielzeuge nicht.

 

Einstufung als Fahrrad

Roller mit Reifendurchmessern von über 30 cm oder Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h bzw. Höchstmotorleistungen von 600 Watt werden als Fahrrad angesehen. Demgemäß sind Radwege und Radfahrstreifen zu benutzen – das gilt übrigens auch für Segways – und wie beim Fahrrad benötigt man Bremsen, Vorder- und Rücklicht sowie eine Klingel.

 

Zulassung als KFZ

E-Scooter, deren Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h liegt bzw. deren Motorleistung 600 Watt überschreitet, erfordern einen Führerschein, Zulassung und Versicherung, genauso wie alle benzinbetriebenen fahrbaren Untersätze, die unabhängig von ihren technischen Daten immer als Kraftfahrzeug zu werten sind.

 

Unser Tipp

Klären Sie vor dem Kauf, wo und wie Sie Ihren Elektroscooter einsetzen dürfen und achten Sie auf die Einhaltung der Sicherheitsnormen bzw. auf gute Verarbeitungsqualität. Auch bezüglich der richtigen Versicherung sollten Sie sich rechtzeitig informieren - melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen da gerne weiter.

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


VFB Versicherungsmaklerbüro GesmbH
Versicherung Finanzierung Beratung

 

A-8700 Leoben, Mühltalerstraße 29
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 3842 45 105-0
+43 3842 45 105-80

 

office@vfb.at
www.vfb.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
GISA-Zahl: 20376581


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © Comfreak / pixabay