Kennen Sie die 7-Grad-Regel?

 

Weniger und später: der erste Schnee lässt in den meisten Teilen Österreichs immer länger auf sich warten und auch die Schneemenge nimmt messbar ab. Doch unabhängig davon gilt ab 1. November in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bis 15. April Pkws und Klein-Lkws bis 3,5 Tonnen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Glatteis nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Wer also nicht ohnehin mit Stichtag seine Reifen wechselt, sollte ab diesem Datum das Wetter genau beobachten. Leichter Nieselregen kann bei absinkenden Temperaturen schnell zu Straßenglätte führen – und dann muss das Auto mit Sommerreifen rein rechtlich in der Garage bleiben.

 

Vom richtigen Zeitpunkt: 7-Grad-Regel

Neben den rechtlichen Vorgaben lässt sich auch rein physikalisch nachvollziehen, warum bei kühleren Temperaturen der Winterreifen die bessere Wahl ist. Die für hohe Temperaturen ausgelegte, harte Gummimischung von Sommerreifen wird in der kalten Jahreszeit spröde und noch härter, der Reifen kann sich nicht mehr optimal der Fahrbahn anpassen und hat somit deutlich weniger Haftung. Winterreifen hingegen zeichnen sich durch eine weiche, elastische Gummimischung aus. Kombiniert mit einem von Lamellen durchzogenen Profil bietet er auch bei verschneiten, vereisten, von Laub verschmierten Fahrbahnen mehr Grip und damit einen entsprechend kürzeren Bremsweg. Fazit: liegen die Temperaturen (in der Nacht) ständig unter 7°C ist es ein guter Zeitpunkt, die Reifen zu wechseln.

 

Kennzeichnung und Mindestprofiltiefe

Damit ein Winterreifen auch als solcher gilt, muss er mit einer der folgenden Aufschriften gekennzeichnet sein: "M+S", "M.S.", "M&S", "MS" oder "M/S" und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben. (Auch Ganzjahresreifen, die im Winter verwendet werden.)

 

Das sogenannte "Alpine-Symbol" hat derzeit in Österreich keine Gültigkeit. Allerdings aber in Deutschland: dort müssen ab 2018 alle neuen Reifen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein – also aufgepasst im Deutschen Eck! (Für ältere Reifen - produziert bis zum 31.12.2017 - gibt es eine Übergangsfrist bis 2024.)

 

Am falschen Ende gespart

Ganzjahresreifen sind für viele eine kostengünstige Alternative zu Sommer- und Winterreifen. Diese sind allerdings nicht für alle Autofahrer geeignet, denn besonders auf winterlichen Fahrbahnen können sie nicht mit richtigen Winterreifen mithalten. Wer aber hauptsächlich in der Stadt oder schneearmen Gebieten unterwegs ist, oder bei extremer Schneefahrbahn das Auto stehen lassen kann, für den sind sie tatsächlich eine Überlegung Wert.

 

Griff in die Geldbörse

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneter Bereifung fährt, muss bei einer Kontrolle mit einer Strafe ab 35€ rechnen. Wer mit Sommerreifen an einem Unfall beteiligt ist, den trifft die umgekehrte Beweispflicht - das bedeutet, dass Sie beweisen müssen, dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre. Zusätzlich kann die Kaskoversicherung aufgrund "grober Fahrlässigkeit" eine Zahlung ablehnen oder kürzen.

 

Fazit

Gefährden Sie nicht Ihren Versicherungsschutz und Ihre eigene Sicherheit durch eine falsche Bereifung am Fahrzeug!


 
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Wolfgang Hoppacher
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