Digitale Vignette: Achtung bei Kennzeichenwechsel

 

Digital oder geklebt – diese Frage konnten sich letzten November Autobahnbenützer vor dem Vignettenkauf zum ersten Mal stellen. Viele Autofahrer haben sich für die bequeme digitale Variante entschieden – wir haben uns angesehen, ob im Fall der Autobahnvignette neu gleich besser war.

 

Kein lästiges Schaben und Kratzen, kein zusätzliches Pickerl auf der Windschutzscheibe und nur 1 Vignette für Wechselkennzeichen: einige der augenscheinlichsten Vorteile der digitalen Vignette. Einige Nachteile traten allerdings erst im Laufe des Jahres zu Tage, die vorher vielleicht bekannt waren, aber von den Konsumenten nicht bedacht wurden.

 

Die digitale Vignette ist anders als die Klebevariante nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Meldet man sein Fahrzeug ab und ein anderes Auto mit neuem Kennzeichen an, muss man auch eine neue Vignette erwerben. Ein Kennzeichen-Wechsel ist nach Beginn der Gültigkeit der Vignette nur möglich bei Umzug in einen anderen politischen Bezirk, Bezirkszusammenlegung, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, bei Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens oder nach einem Totalschaden. Allerdings wird die Gültigkeit in keinem Fall automatisch übertragen – Sie müssen die Vignette in diesen Fällen ummelden!

 

Planen Sie für 2019 einen Fahrzeugwechsel sollten Sie sich also Gedanken über die Wahl der richtigen Vignetten-Variante machen. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, sich auf Antrag ein Kennzeichen bis zu sechs Monate nach der Abmeldung des Fahrzeuges freizuhalten (§43 Abs 3 KFG) und somit kann für diesen Zeitraum die Gültigkeit der Vignette aufrecht erhalten werden.

 

Falls Sie sich für 2019 für eine digitale Vignette entscheiden, bitte nicht vergessen, dass die Gültigkeit der Vignette erst 18 Tage nach dem Kauf in Kraft tritt. Wem das zu lange dauert, kann die digitale Vignette auch in einem ÖAMTC-Stützpunkt erwerben, diese ist dann sofort mit dem Kauf gültig.

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


TKG-VERSICHERUNGSMAKLER KG
 

 

A-9711 Paternion, Widmanngasse 13
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 4245 3238
+43 4245 4069

 

office@tkg.cc
Webseite
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © jill111 / pixabay