Das sollten Sie noch zu Lebzeiten regeln

 

Auch wenn er unvermeidlich ist, mit dem eigenen Tod beschäftigt sich keiner gerne. Wenn man sich allerdings im Familien- und Freundeskreis umblickt: Niemand ist gegen Schicksalsschläge gefeit, die einem unerwartet und drastisch die Endlichkeit des Lebens vor Augen führen. Und mit der Vogel Strauß-Taktik leben die meisten in diesem Punkt ganz gut, dabei kann man seinen Lieben das Leben und sich selber das Sterben erleichtern. Denn trotz all der trüben Gedanken, die die Organisation des eigenen Ablebens vielleicht mit sich bringt, erleichtert es doch zu wissen, dass man seine Angehörigen nicht im Chaos hinterlässt.

 

Folgende Angelegenheiten sollten Sie noch in guten Zeiten regeln:

 

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie festlegen können, ob und welche medizinischen Behandlungen Sie erhalten möchten und ob lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen. In Kraft tritt wird eine Patientenverfügung, wenn ein Patient sich nicht mehr wirksam äußern kann und somit die Handlungsfähigkeit verloren geht.

 

Unterschieden wird zwischen beachtlicher und verbindlicher Patientenverfügung. Bei einer beachtlichen Patientenverfügung sollen Ärzte bei der Behandlung den Willen des Patienten berücksichtigen, sind aber nicht unter allen Umständen daran gebunden. Bei einer verbindlichen Patientenverfügung hingegen müssen sich Ärzte zwingend an die darin geäußerten Wünsche halten. Hierfür gibt es genaue Vorgaben über die Errichtung: Es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung erfolgen, abgelehnte Maßnahmen müssen ganz konkret beschrieben werden, die Gültigkeit beträgt 5 Jahre. Errichten müssen Sie eine verbindliche Patientenverfügung vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Patientenanwalt.

 

Vorsorgevollmacht

Wer nicht möchte, dass im Fall des Verlustes seiner Geschäftsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit andere Menschen für und über ihn entscheiden, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer als Bevollmächtigter an seiner statt entscheiden darf.

 

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist an gewisse formale Anforderungen gebunden: sie kann eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, fremdhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben (vor drei Zeugen) sein, oder vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Gericht errichtet werden.

 

Tipp: die Vorsorgevollmacht geht über eine Patientenverfügung hinaus und kann eine solche mit umfassen (wenn diese bei einem Notar, Rechtsanwalt oder bei Gericht errichtet wurde).

 

Testament

Ein Testament ist nötig, wenn man die gesetzliche Erbfolge verändern möchte: z.B. einen Alleinerben einsetzen, seinen Lebensgefährten mit einschließen oder jemanden enterben. Auch bei der Vererbung von größerem Vermögen kann man mit der Errichtung eines Testamentes Erbstreitigkeiten vorbeugen.

 

Unternehmer sollten immer ein Testament aufsetzen, um das Fortbestehen des Betriebes zu sichern.

 

Betreuung der Kinder

Für den Fall, dass ein Elternteil stirbt (oder gar beide) sollten Sie festlegen, wer sich um Ihre Kinder kümmern soll - ansonsten entscheidet das Gericht, bei wem die Kinder zukünftig leben werden.

 

Beim Tod eines Elternteiles und zuvor gemeinsamen Obsorge fällt das Sorgerecht dem anderen Elternteil zu. Hatte der Elternteil das alleinige Sorgerecht oder sterben beide Eltern, dann gelten nahe Angehörige zwar als erste Ansprechpartner, das Sorgerecht geht aber nicht automatisch an diese über.

 

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie festlegen, bei wem Ihre Kinder aufwachsen und verhindern, dass Gericht und Jugendamt über die Zukunft Ihrer Kinder bestimmen. Zusätzlich können Sie auch Personen explizit von der Vormundschaft ausschließen. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Sorgerechtsverfügung um eine Art Testament, diese ist für das Gericht verbindlich (solange das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird).

 

Vollmachten

Mit einer Vollmacht können Sie ausgewählte Personen ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. So können Sie mit einer Bankvollmacht sicherstellen, dass nach Ihrem Tod das Konto nicht „eingefroren“ wird und jemand Zugriff darauf hat um weiter anfallende Kosten wie Miete, Handy, … zu begleichen.

 

Bestattung

Haben Sie konkrete Vorstellungen über Ihre Beisetzung, sollten Sie diese mit Ihren Angehörigen besprechen und auch schriftlich festhalten. Finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen können Sie mit einer Sterbe-Vorsorge vermeiden, oder einem dafür festgesetzten Betrag im Testament.

 

Dokumentenmappe

Der Tod eines geliebten Menschen versetzt Angehörige momentan in einen Ausnahmezustand, Trauer und Verlust müssen bewältigt werden. Für Organisatorisches und bürokratische Dinge fehlen oft Kraft und Nerven. Eine große Hilfe für Ihre Hinterbliebenen ist es, wenn Sie alle Dokumente, die Ihren Nachlass regeln helfen, in einer Dokumentenmappe sammeln. So müssen etwaige Verfügungen und Testament nicht erst mühsam zusammengesucht werden. Darüber hinaus können Übersichten über Online-Passwörter, Abonnements mit Zahlungsverpflichtungen, ... oder auch eine Liste mit den im Todesfall zu benachrichtigenden Personen eine große Hilfe sein.

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Christian Trummer
Ihr Versicherungsagent

 

8072 Fernitz, Schulgasse 1
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 3135 57758-0
+43 3135 57758-15

 

office@wirversichern.at
www.wirversichern.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © jill111 / pixabay