Digitale Vignette: Achtung bei Kennzeichenwechsel

 

Digital oder geklebt – diese Frage konnten sich letzten November Autobahnbenützer vor dem Vignettenkauf zum ersten Mal stellen. Viele Autofahrer haben sich für die bequeme digitale Variante entschieden – wir haben uns angesehen, ob im Fall der Autobahnvignette neu gleich besser war.

 

Kein lästiges Schaben und Kratzen, kein zusätzliches Pickerl auf der Windschutzscheibe und nur 1 Vignette für Wechselkennzeichen: einige der augenscheinlichsten Vorteile der digitalen Vignette. Einige Nachteile traten allerdings erst im Laufe des Jahres zu Tage, die vorher vielleicht bekannt waren, aber von den Konsumenten nicht bedacht wurden.

 

Die digitale Vignette ist anders als die Klebevariante nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Meldet man sein Fahrzeug ab und ein anderes Auto mit neuem Kennzeichen an, muss man auch eine neue Vignette erwerben. Ein Kennzeichen-Wechsel ist nach Beginn der Gültigkeit der Vignette nur möglich bei Umzug in einen anderen politischen Bezirk, Bezirkszusammenlegung, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, bei Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens oder nach einem Totalschaden. Allerdings wird die Gültigkeit in keinem Fall automatisch übertragen – Sie müssen die Vignette in diesen Fällen ummelden!

 

Planen Sie für 2019 einen Fahrzeugwechsel sollten Sie sich also Gedanken über die Wahl der richtigen Vignetten-Variante machen. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, sich auf Antrag ein Kennzeichen bis zu sechs Monate nach der Abmeldung des Fahrzeuges freizuhalten (§43 Abs 3 KFG) und somit kann für diesen Zeitraum die Gültigkeit der Vignette aufrecht erhalten werden.

 

Falls Sie sich für 2019 für eine digitale Vignette entscheiden, bitte nicht vergessen, dass die Gültigkeit der Vignette erst 18 Tage nach dem Kauf in Kraft tritt. Wem das zu lange dauert, kann die digitale Vignette auch in einem ÖAMTC-Stützpunkt erwerben, diese ist dann sofort mit dem Kauf gültig.

 


 
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