Winter-Wunderland: aber nicht auf dem Dach!

 

Die weiße Winterpracht auf dem Hausdach kann tückisch sein, das Gewicht etwa von feuchtem Neuschnee wird oft unterschätzt. Ist der Schneedruck zu groß, drohen Dachschäden oder -lawinen. So können Sie vorbeugen:

 

Kontrollieren und Abschaufeln

Sturmversicherungen decken Schäden durch Schneedruck grundsätzlich ab, doch selbst die beste Versicherung bewahrt Hauseigentümer nicht davor, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen - auch bei unbewohnten Gebäuden. Das Abschaufeln der Schneemassen ist sogar behördlich vorgeschrieben, sobald die lokal unterschiedlichen Lastgrenzen überschritten werden: Auskunft darüber geben die Gemeinden. Wird die Schneelast am Dach nicht regelmäßig kontrolliert und bei bestehendem Risiko nicht beseitigt, hat man im Schadensfall keinen Anspruch auf Entschädigung.
 

Vorsicht und Umsicht

Müssen Sie also Ihr Dach selbst erklimmen, wenn Gefahr droht? Das wäre meist halsbrecherisch und nicht zumutbar: Holen Sie sich Hilfe vom Dachdecker/Spengler oder - sollte bereits Gefahr im Verzug sein - Unterstützung bei Feuerwehr bzw. Bundesheer. Können Sie Ihr Bemühen um Schneeräumung durch Professionisten nachweisen, sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen.


Melden Sie entstandene und auch vermutliche Schäden sofort – am besten durch Dokumentation der Schneemengen, und fotografieren Sie nach der Schneeschmelze alle Zerstörungen wie zerbrochene Photovoltaik-Zellen oder Löcher am Dach. Solche Lecks müssen übrigens abgedichtet werden, um Folgeschäden zu vermeiden, das gehört ebenfalls zu Ihrer Instandhaltungspflicht. Am besten legen Sie Ihrer Schadensmeldung gleich einen Kostenvoranschlag des Dachdeckers bei!

 

Schutz vor Dachlawinen

Prävention ist auch bei Dachlawinen wichtig. Als Hauseigentümer haften Sie, wenn Fußgänger durch Abrutschungen verletzt, Fahrzeuge beschädigt oder Straßen blockiert werden. Können Schneemassen von Ihrem Dach auf Hauseingänge, öffentliche Geh- oder Fahrwege abgehen, sind Warnschilder zu wenig: In schneereichen Gebieten sowie bei hohen Häusern oder Steildächern mit Neigungen über 45 Grad sind zwingend Schutzvorrichtungen wie Schneefanggitter und Schneestopper anzubringen.

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Wolfgang Hoppacher
DER VERSICHERUNGSMAKLER

 

8430 Leibnitz, Wagnastraße 8/EG
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 699 145 612 17
0800 206 303

 

office@hoppacher.at
www.hoppacher.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © StockSnap / pixabay