Das ist neu im Jahr 2019

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2018/2019 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.

 

 

Zur Info: Haben wir kein Datum vermerkt, so gilt die jeweilige Regelung ab 01. Jänner 2019.

 

 

Allgemeines

 

Wertkartenhandys nicht mehr anonym

Seit Jahresbeginn müssen sich Nutzer von Wertkartenhandys registrieren lassen. Die namentliche Registrierung soll der leichteren Strafverfolgung dienen. Für bereits in Verwendung stehende Karten ist der 1. September 2019 Stichtag, ab diesem Tag können diese ohne Registrierung nicht mehr aufgeladen werden.

 

Schalldämpfer erlaubt

Das neue Waffengesetz bringt zwei wesentliche Veränderungen: Um Gehörschäden zu verhindern, dürfen Jäger zukünftig einen Schalldämpfer benutzen - der Schussknall muss weiterhin deutlich hörbar bleiben.

Asylwerber und Asylberechtigte dürfen zukünftig nicht nur keine Schusswaffen, sondern auch keine Hieb- und Stichwaffen mit sich führen.

 

500-Euro-Schein ade

Seit 01.01.2019 werden keine 500-Euro-Scheine mehr ausgegeben, die im Umlauf befindlichen Scheine behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Am 28. Mai 2019 werden die neuen 100-Euro bzw. 200-Euro-Scheine in Umlauf gebracht, damit ist die Umstellung der Geldscheine auf die „Europa-Serie“ abgeschlossen.

 

Einlagensicherung vereinheitlicht

Bis 31.12.2018 hatte jede Bank ihre eigenen Einlagensicherung. Seit 2015 wurde auf Grundlage einer EU-Richtlinie an einem einheitlichen System gearbeitet und mit 01.01.2019 ersetzt die Einlagensicherung Austria GmbH die bisherigen individuellen Sicherungseinrichtungen des Raiffeisen-, Volksbank- und Hyposektors. Sparkasse und Erste Bank verbleiben im institutseigenen Sicherungssystem.

 

 

 

Arbeitnehmer und Angestellte

 

Geringfügigkeitsgrenze angehoben

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2019 bei 446,81€, bis zu diesem monatlichen Verdienst sind Arbeitnehmer nur unfallversichert, darüber hinaus unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert.

 

Zugangsalter für die Altersteilzeit steigt

Die Altersteilzeit ermöglicht es, die Arbeitszeit kurz vor Pensionsantritt für eine gewisse Zeit zu reduzieren. Bisher konnten Frauen mit 53 und Männer mit 58 Jahren die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Dieses Zugangsalter wird die nächsten 2 Jahre wie folgt angehoben:

 

  • Zugangsalter ab 01.01.2019: 54 Jahre für Frauen / 59 Jahre für Männer
  • Zugangsalter ab 01.01.2020: 55 Jahre für Frauen / 60 Jahre für Männer

 

Pensionserhöhung sozial gestaffelt

Bis zu einer Höhe von 1.115 € steigt die Pension um 2,6%, für Pensionen zwischen 1.115 € und 1.450 € wird der Prozentbetrag von 2,6 bis auf 2,0% abgeschliffen. Bei Pensionen zwischen 1.450 € und 3.402 € erfolgt eine Erhöhung von 2,0% und damit die Inflation abgegolten. Alles über diesem Betrag wird mit einem Plus von 68 €/Monat erhöht.

 

 

 

 

Familie und Soziales

 

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus bringt Familien eine Steuersenkung von bis zu 1500 € pro Kind und Jahr. Vorausgesetzt, das Einkommen ist hoch genug.

 

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

 

Formular zum Beantragen der monatlichen Auszahlung des Familienbonus plus.

 

Familienbeihilfe gekürzt

Eine Änderung gibt es für in Österreich Beschäftigte, deren Kinder im Ausland leben. Zukünftig wird die Familienbeihilfe an die Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Land angepasst.

 

Rückkehr der Noten

Volksschulkinder werden ab dem Schuljahr 2019/2020 ab dem zweiten Semester der zweiten Klasse wieder verpflichtet mit Ziffernnoten bewertet.

 

Gleichgeschlechtliche Ehe und eingetragene Partnerschaften

Ab heuer sind die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben, das bedeutet, dass ab 1. Jänner 2019 gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen und Mann-Frau-Paaren die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft offensteht.

 

Rauchverbot für Minderjährige

Die Altersgrenze beim Rauchen wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben, das gilt auch für Shishas, E-Zigaretten, Snus o.ä. Eine "Einschleifregelung" gibt es nicht, alle 16-Jährigen, die bisher rauchen durften, dürfen es nun nicht mehr.

Gleichzeitig gilt auch ein Verkaufsverbot von Tabakerzeugnissen an unter 18-Jährige.

 

 

 

Autofahrer

 

Neue zusätzliche Kennzeichnung von Sprit

Zusätzlich zur Beschriftung wird Kraftstoff künftig EU-weit an Zapfsäulen und Tankdeckeln mit einem Symbol gekennzeichnet:

  • Benzin durch einen Kreis,
  • Diesel mit einem Quadrat und
  • Gas mit einer Raute.

Zusätzlich zum grafischen Symbol gibt es ein Kürzel, das leider im deutschsprachigen Raum für Verwirrung sorgen kann, denn das Kürzel B steht nicht für Benzin, sondern für Dieselkraftstoff. (Hintergrund ist die Regelung, dass dem Kraftstoff 7% Fettsäure-Methylester (FAME / Biodiesel) beigemischt sind.)

 

 

Nicht mehr lautlos

Um im Straßenverkehr besser wahr genommen zu werden, müssen neu genehmigte Elektro-Autos ab Juli bis 20 km/h Fahrgeschwindigkeit ein akustisches Warnsystem integriert haben. Mit unterschiedlichen Geräuschen für Beschleunigung und Bremsen.

 

Automatisiertes Fahren

Bisher musste das Lenkrad während der Fahrt mit mindestens einer Hand festgehalten werden, weshalb bestimmte Assistenzfahrsysteme rechtlich betrachtet nicht genutzt werden konnten. Die neue Gesetzesnovelle erlaubt es nun, bei aktivierten Fahrassistenzsystemen beide Hände vom Lenkrad zu nehmen. Der Lenker muss aber im Notfall unverzüglich die Lenkaufgabe wieder übernehmen können.

 

Ausgeschummelt

War nie eine gute Idee und wird es zukünftig noch weniger: Wer bei der Führerscheinprüfung beim Schummeln erwischt wird, darf erst nach einer Sperre von neun Monaten wieder zur Prüfung antreten.

Eine weitere Änderung betreffend Führerschein ist, dass es keine Fahrprüfung mehr in türkischer Sprache gibt.

 

Rettungsgasse: Durchfahren wird Vormerkdelikt

Das Durchfahren einer Rettungsgasse ist nicht erlaubt und wird – falls ein Einsatzfahrzeug behindert wird - mit bis zu 2.180 € geahndet, sonst mit bis zu 726 €. Das Durchfahrverbot gilt übrigens auch für Motorrad- oder Rollerfahrer!

Ausnahmen: Erlaubt ist die Durchfahrt nur Einsatzfahrzeugen (Feuerwehr, Polizei, Rettung) sowie Fahrzeugen des Straßen- und des Pannendienstes.

 

Digitale Vignette ab jetzt im Abo

Um nicht jedes Jahr wieder erneut daran denken zu müssen, gibt es ab 2019 auch die Möglichkeit, für die digitale Vignette ein Abo-Service zu aktivieren.

 

Vignettenpreise 2019

Digital oder zitronengelb – das kosten die Vignetten 2019:

 

Fahrzeugkategorie 10-Tages-Vignette 2-Monats-Vignette Jahres-Vignette
Motorrad 5,30 € 13,40 € 35,50 €
Pkw und Lkw
bis einschließlich 3,5 t
9,20 € 26,80 € 89,20 €

 


 
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