Ist die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Sinne?
Haus, Garten, Familie: Den Traum vom Eigenheim erfüllen sich viele Paare – die glückliche Zukunft vor Augen, denkt man in dieser Phase lieber nicht an den Tod. Allerdings kann ein schwerer Schicksalsschlag den Hinterbliebenen auch finanziell den Boden unter den Füßen wegziehen, und das wortwörtlich.
Ablebensversicherung bei Kredit
Wird zur Finanzierung einer Immobilie ein gemeinsamer Kredit aufgenommen, empfiehlt sich der Abschluss einer Ablebensversicherung, die bei einem Todesfall ausstehende Restbeträge abdeckt.
Offen bleibt die Frage, wem die Immobilie künftig gehört – das Erbrecht begünstigt automatisch Kinder und Eltern und nicht etwa die Partner einer Lebensgemeinschaft. So kann es passieren, dass man sein Haus plötzlich mit fremden Miteigentümern teilt, falls die Erbberechtigten nicht freiwillig auf ihren Anspruch verzichten.
Klare Regelung nur durch Testament
Wie das eigene Vermögen nach dem Tod aufgeteilt wird, sollte deshalb in einem Testament festgehalten werden; der Erblasser kann dabei nach Gutdünken schalten und walten und beispielsweise auch Lebenspartner berücksichtigen. Unberührt von dieser individuell gestaltbaren Nachlassverfügung bleibt nur der sogenannte „Pflichtteil“, der Ehepartnern und Kindern in jedem Fall gebührt – Eltern können jedoch seit der letzten Reform des Erbschaftsrechts testamentarisch vom Pflichtteil ausgeschlossen werden.
Kinder und Erbrecht
Leibliche Kinder hingegen haben immer einen gesetzlichen Erbanspruch. In „Patch-Work“-Familien erben etwa minderjährige Kindern aus früheren Beziehungen „automatisch“ den Besitz des verstorbenen Elternteils, deren Interessen werden dann von Exmann oder -frau vertreten – eine Konstellation, die häufig zu Streitigkeiten führt. Geht hingegen laut Testament die eigene Haushälfte ins Eigentum des Partners über, steht dem leiblichen Kind statt dem Immobilienanteil der entsprechende „Geldanteil“ zu, der per Testament um bis zu 50% vom tatsächlichen Wert auf den Pflichtanteil reduziert werden kann. Auch für solche – meist immer noch hohe – Pflichtteils-Auszahlungen ist eine Ablebensversicherung anzuraten.
Unser Tipp: Informieren Sie sich hinsichtlich erbschaftlicher Regelungen im Vorfeld bei Experten und halten Sie Ihre Wünsche per Testament fest, um Ihre Lebenspartner/in und Kinder in Ihrem Sinne abzusichern.
Sehr gerne beraten wir Sie zur maßgeschneiderten Absicherung Ihres Lebenspartners und Ihrer Familie. Im Zusammenhang mit dem Errichten eines Testaments empfehlen wir unbedingt den Rat und die fachliche Unterstützung eines Notars oder Rechtsanwalts.
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