Frauen in der Pension: ein Armutszeugnis?

 

Um 19,9% liegt der Bruttostundenlohn von Frauen unter der Bezahlung von Männern. Damit liegt Österreich im von Eurostat erhobenen Vergleich „Gender Pay Gap“ deutlich über dem EU-Schnitt von 16 Prozent. Den größten Einkommensabstand weist Estland mit 25,6% auf, in Rumänien dagegen ist mit einer Differenz von nur 3,5% kaum mehr ein geschlechterspezifischer Unterschied wahrnehmbar. Und als wenn diese ernüchternden Zahlen für Arbeitnehmerinnen nicht schon schlimm genug wären, geht die Einkommensschere in der Pensionsphase dann sogar noch dramatisch stärker auf.

 

Sozialversicherungsvorstand sieht Großteil der Frauen in Gefahr der Altersarmut

Exakt am 8. März 2019, dem Weltfrauentag, ließ Alexander Biach, Vorstandsvorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger mit folgender dramatischer Feststellung aufhorchen: „Über 50 Prozent der in Österreich lebenden Frauen würden aktuell mit einer Rentenhöhe unterhalb der Armutsgrenze in Pension gehen“. Gegenüber der Minderleistung von 19,9% aus der Erwerbstätigkeit liegt die Höhe der Durchschnittspensionen von Frauen mit 843 € tatsächlich um sogar 47% unter jener von Männern. Diese horrende Differenz ist aus der Perspektive von Frauen primär folgenden Ursachen geschuldet:

  • Geringerer Stundenlohn
  • Deutlich mehr Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse
  • Kinderbetreuung ohne Erwerbseinkommen
  • Früherer Pensionsantritt (faktisch um 2,9 Jahre, dadurch kürzere Beitragszahlung = geringere Leistung)
  • Die letzten Pensionsreformen, die vor allem Teilzeitbeschäftigte (sogar Jahrzehnte rückwirkend) schlechter gestellt haben.

 

Frauen bei Hinterbliebenenleistungen im Vorteil

Während auch bei der einkommensabhängigen Invaliditätspension Frauen derzeit mit durchschnittlich 32% weniger an Rente auskommen müssen, schlägt das Pendel bei der Höhe von Witwen- vs. Witwerpensionen dagegen klar zugunsten des weiblichen Geschlechts aus. Hier haben Frauen mit durchschnittlich 727 € brutto pro Monat sogar mehr als das Doppelte von Witwern im Jahr 2017 zugestanden bekommen.

 

 

Vergleich Pensionsleistungen Frauen und Männer

 

Werte per 2017 Frauen Männer Differenz
Faktisches Antrittsalter Alterspensionen² 60,4 63,3 -2,9
Leistungshöhe, brutto pro Monat      
Alterspensionen 980 € 1.614 € -39,3%
Medianpension³ 843 € 1.592 € -47,0%
Invaliditätspensionen 810 € 1.196 € -32,2%
Witwen- bzw. Witwerpensionen 727 € 338 € 115,1%

 

² das faktische Pensionsantrittsalter ist der Zeitpunkt, zu dem tatsächlich die Rentenphase

angetreten wird. Invaliditätspensionen sind hier nicht eingerechnet.

³ Die Medianpension ist die "mittlere" bzw. die "Durchschnittspension".

Unter bzw. über diesem Wert liegen 50% der Pensionen.

Quelle: BMASK

 

 

Die Erklärung hierfür ist relativ einfach. Die Witwenpension wird primär von der Rentenhöhe des Verstorbenen, also dem tendenziell besser verdienenden und früher versterbenden Mann abgeleitet. Zudem kommt es zu Kürzungen oder gar zu einer Ablehnung, wenn der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Ablebens seines Partners mehr als der Verstorbene verdient hat. Auf den Punkt gebracht: Diese Leistung für Frauen wird von den Einkünften der Männer bestimmt und ist deshalb atypisch hoch. Somit haben im Bereich der Hinterbliebenenabsicherung Männer einen erheblichen zusätzlichen Vorsorgebedarf in Ergänzung zur sehr geringen gesetzlichen Leistung.

 

Tipp – Rechtzeitig informieren und handeln

Aus dem gesetzlichen Pensionskonto können die potenziellen künftigen Rentenansprüche hochgerechnet und im Bedarfsfall Maßnahmen zur Verhinderung der Altersarmut eingeleitet werden. Das muss nicht zwangsläufig durch monatliche Sparformen erfolgen. Auch bestehende Sparbuchguthaben oder sonstige verfügbare Vermögenswerte können hierfür herangezogen werden. Natürlich gilt es auch die Fixkosten soweit als möglich rechtzeitig auf ein leistbares Niveau zu senken.

 

Wenn auch Sie für die Zeit nach Ihrem Berufsleben vorsorgen möchten, kontaktieren Sie uns bitte, wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen und maßgeschneiderten Vorsorgeplan.

 

Datenquelle: Statistik Austria, Eurostat, BMASK, zitierte Pensionswerte bzw. Fakten per 2017

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Fellnhofer Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-3663 Laimbach, Laimbach Nr. 60
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2758 5001
+43 2758 5001-6

 

office@fellnhofer.com
www.fellnhofer.com
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © nikstam / pixabay