Alarmanlage: der Versicherung melden?

 

Alarmanlagen wirken abschreckend und können Einbrüche verhindern. Doch auch die beste Alarmanlage bietet keinen Schutz, wenn sie nicht scharf gestellt ist – und dann zahlt auch die Versicherung nichts.

 

Scharfe Konditionen

Wer den Einbau einer Alarmanlage seinem Versicherer meldet, dem wird in der Regel eine Prämienersparnis auf die Haushaltsversicherung gewährt. Klingt gut, außer man vergisst einmal darauf, die Anlage einzuschalten - auch wenn Sie nur mal schnell 5 Minuten zum Nachbarn gehen. Findet in dieser Zeit ein Einbruch statt, verweigert oder kürzt die Versicherung aufgrund schwerer Obliegenheitsverletzung womöglich die Leistung. Sie ersetzt dann weder ganz oder nur teilweise den Wert gestohlener Gegenstände oder mutwilliger Schäden, die von zerstörter Einrichtung bis zum Abfackeln eines Hauses reichen können.

 

Bevor Sie also mögliche Rabatte nutzen: Machen Sie sich bewusst, dass Sie bei jedem noch so kurzen Verlassen des Hauses, die Alarmanlage aktivieren müssen und ob die Ersparnis das Risiko aufwiegt, dass bei einem Einbruch die Alarmanlage dann doch nicht aktiv war ...

 

Autark und zertifiziert

Alarmanlage ist nicht gleich Alarmanlage: Lassen Sie jede Art von Sicherheitstechnik von Experten installieren und in Betrieb nehmen - zertifizierte Anlagen berücksichtigen geltende Vorschriften, deren Einhaltung verbindlich ist. Bedenklich ist es, die Anlage in sogenannte Smart-Home-Systeme zu integrieren, die von Hackern lahmgelegt werden können. Virtuelle Angriffe auf Alarmanlagen sind unwahrscheinlicher, wenn sie autark – also davon unabhängig – verbaut sind.

 

Sonstige Vorschriften

Verriegelte Fenster und versperrte Türen bei Abwesenheit sind ein Muss, um Ansprüche bei der Versicherung geltend machen zu können. Denn bezahlt wird nur, wenn ein Einbruch sich nachweisen lässt, also Spuren hinterlässt – etwa, wenn Türen oder Fenster aufgebrochen sind, nachgemachte Schlüssel verwendet wurden oder Originalschlüssel, sofern man deren vorherige Entwendung beweisen kann. Als „falscher“ Schlüssel gelten auch beispielsweise per Frequenzprüfgeräte manipulierte Ultraschall-Fernbedienungen, wie sie bei Garagentoren eingesetzt werden – bei derartigen Missbräuchen muss die Versicherung zahlen.

 

Einige Tipps:

 

→ Bewahren Sie Münzen, Schmuck und Bargeld im Safe auf – je größer die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen, desto höher ist der Ersatz durch die Versicherung.

 

→ Dokumentieren Sie vorsorglich Ihre Wertgegenstände – von Schmuck bis hin zu Gemälden und Antiquitäten – und beugen Sie Unterversicherungen vor, indem Sie diesen Besitz melden.

 

→ Wissenswertes zur Optimierung Ihrer Vorsorgemaßnahmen finden Sie auf den Plattformen www.bundeskriminalamt.at oder www.sicherdaheim.at.

 

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