"Ab in den Süden" – aber zuerst ...

 

Die Freude ist groß, der Urlaub steht vor der Tür. Endlich! Es gibt allerdings 7 Dinge, die Sie vor Ihrem Urlaub bedenken, organisieren und erledigen sollten!

 

 

Postkasten leeren

 

Vereinbaren Sie mit einem Ihrer Nachbarn, dass dieser täglich Ihre Post aus dem Briefkasten holt. Ein überfüllter Briefkasten ist ein sicheres Zeichen für Einbrecher, dass die Bewohner in Urlaub sind. Findet sich niemand, der das für Sie erledigen kann, können Sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit ein Urlaubsfach bei der Post einrichten, wo die Zustellungen gesammelt und gelagert werden.

GeoControl deaktivieren

 

Ihre Bankomatkarte ist gegen „Skimming“ (Missbrauch durch Ausspähen von Daten) in Ländern außerhalb Europas durch die Funktion GeoControl geschützt. Bargeld beheben außerhalb Europas ist natürlich möglich: Lassen Sie GeoControl für die Dauer Ihres Urlaubsaufenthaltes deaktivieren, Ihre Bankomatkarte ist dann weltweit freigeschaltet.

 

Eine Liste der Länder, die nicht gesperrt sind, stellen fast alle Banken online zur Verfügung.

Schadenminderungspflicht für Garten und Balkon

 

Bewegliche Gegenstände wie Gartenstühle, Sonnenliegen usw. im Garten oder am Balkon müssen vor dem Urlaub gesichert werden, sprich so verstaut und gelagert sein, dass Sie vor Unwetter geschützt sind, um mögliche Schäden weitgehend zu vermeiden.

Auslandsreise mit dem Auto – Mitnahmepflichten

 

Wenn Sie mit Ihrem Auto ins Ausland fahren, sollten Sie sich vor der Abfahrt über die jeweiligen Mitnahmepflichten des Landes informieren. Auf Österreichs Straßen benötigen Sie Warndreieck, Warnweste und Verbandszeug. Wie sieht es aber im Ausland aus?

 

  • Warndreieck
    Fast in jedem europäischen Land Pflicht, in der Türkei und in Zypern müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Ebenfalls zwei Warndreiecke sind in Spanien Vorschrift, da allerdings nur für im Land gemeldete PKW (betrifft also auch Mietwagen).
     
  • Ersatzlampenset
    Das Mitführen von Ersatzlampen ist in Kroatien, Tschechien, Serbien und Montenegro vorgeschrieben. Dies gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann.
     
  • Warnweste
    Ist in fast allen europäischen Ländern Pflicht, die prominentesten Ausnahmen sind Griechenland und Türkei. In Italien, Kroatien, Slowenien, Tschechien und Ungarn muss jeder Insasse über eine Warnweste verfügen.
     
  • Feuerlöscher
    Die Mitnahme eines Feuerlöschers ist unter anderem in Griechenland, Bulgarien, Montenegro, Russland, Polen, Rumänien, Türkei und den baltischen Ländern verpflichtend. In Belgien betrifft es nur im Land gemeldete PKW (also auch Mietwagen) und in Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn wird empfohlen, einen Feuerlöscher im Wagen mitzuführen.
     
  • Ersatzreifen
    Ein Ersatzreifen ist in Spanien, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Serbien und Montenegro mitzuführen.
     
  • Abschleppseil
    Führt Sie die Reise nach Serbien, Montenegro, Albanien oder Nordmazedonien müssen Sie ein Abschleppseil mitführen.
     
  • Europäischer Unfallbericht
    Dieser ist in Serbien und Montenegro Pflicht. Aber auch für alle anderen europäischen Länder können wir eine Mitnahme des Unfallberichts nur wärmstens empfehlen.

Reisedokumente kopieren und online verfügbar machen

 

Es ist im Ausland äußerst unangenehm, wenn Sie die Reisedokumente verlieren oder Ihnen diese gestohlen werden. Fertigen Sie vor der Abreise eine Kopie der Dokumente an und verstauen Sie sie im Reisegepäck. Noch besser: hinterlegen Sie die Dokumente im Internet, damit Sie jederzeit darauf zurückgreifen können. Schicken Sie die Dateien einfach an die eigene E-Mail Adresse oder speichern Sie diese auf Webplattformen ab (z.B. Google Drive, Dropbox, ...)

 

Wichtige Dokumente:

Reisepass, Impfpass, Internationaler Führerschein, Passbilder für Visum, Flugtickets, Bahntickets, Buchungsbestätigungen, Polizze der Reiseversicherung

72-Stunden-Klausel – Hauptwasserhahn abdrehen

 

Verlassen Sie für mehr als 3 Tage Ihr Haus oder Ihre Wohnung, so sind Sie verpflichtet, die Hauptwasserleitung abzudrehen. Wer das nicht befolgt, dem kann die Versicherung aufgrund der sogenannten Obliegenheitsverletzung mit Recht die Schadenszahlung verweigern. Vielen nicht bekannt sorgt diese Regelung immer wieder für sehr kostspielige Folgen.

Fenster und Türen zu. Schlüssel umdrehen!

 

Gemeint sind damit wirklich ALLE Fenster und Türen. Auch die Fenster und Balkontüren im ersten Stock sollten nicht gekippt bleiben. Wenn z.B. Einbrecher durch ein gekipptes Kellerfenster ins Haus eindringen und damit einen Schaden verursacht haben, so könnte die Versicherung die Bezahlung des Schadens einschränken oder vollständig verweigern, da dies als Obliegenheitsverletzung gesehen wird.

 

Achtung Stolperfalle: Eine Türe, die nur ins Schloss fällt – also nur zugezogen wird – gilt nicht als versperrt, dafür muss schon der Schlüssel mindestens einmal umgedreht werden.

 

Wenn Sie es nicht schon haben, dann ein Tipp für den nächsten Urlaub: eine Außenbeleuchtung mit Zeitsteuerung oder Bewegungsmeldern.

 


 
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Christian Trummer
Ihr Versicherungsagent

 

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