Ohne Eltern auf Reisen: Selbst mit Oma und Opa nicht ohne Vollmacht

 

Nicht immer sind Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern unterwegs, wenn es in den Urlaub geht. Mit Oma und Opa nach Italien, eine Romreise mit dem Onkel zur Firmung, mit dem besten Freund und seiner Familie nach Griechenland ans Meer … Verreisen Minderjährige ohne ihre Erziehungsberechtigten kommt es bei Grenzkontrollen oder am Flughafen immer wieder zu Problemen, wenn diese keine Reisevollmacht mitführen.

 

Urlaub oder Missverständnisse

Eine Reisevollmacht stellt sicher, dass die Eltern mit dem Aufenthalt des Kindes im Ausland einverstanden sind. Kindesentziehung oder -entführung können durch Kontrollen bereits an den Grenzen verhindert werden. In bestimmten Ländern wird deshalb sogar eine Reisevollmacht verlangt, wenn die Kinder mit nur einem Elternteil verreisen.

 

Nachbarland oder Übersee

Egal wohin die Reise geht, es empfiehlt sich grundsätzlich, seinem Kind eine Vollmacht für den Urlaub mitzugeben, bzw. eine Vollmacht der Eltern mitzunehmen, wenn Sie ein befreundetes oder verwandtes Kind ins Ausland mitnehmen.

 

Die Erfahrung zeigt, dass es bei der Einreise nach zum Beispiel Griechenland, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Großbritannien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien ohne Vollmacht immer wieder zu Schwierigkeiten kommt. Griechenland, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien verlangen zusätzlich, dass die Reisevollmacht notariell beglaubigt ist.

 

Bestimmte Länder wie etwa Südafrika haben ganz strenge Einreisebestimmungen für Minderjährige, ob mit oder ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil. Hier benötigt man nebst notariell beglaubigter Vollmacht zusätzlich eine beglaubigte Geburtsurkunde nach internationalem Format.

 

Wichtig

Rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren, um genügend Zeit für die Besorgung der benötigten Unterlagen zu haben.

 

Links für weitere Informationen:

→ Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

→ ÖAMTC

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Versicherungskanzlei Ilk & Partner

 

 

3495 Rohrendorf, Obere Hauptstraße 91
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2732 833 600
+43 2732 833 60-10

 

office@ilk.at
www.ilk.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © Photo by Asad Photo Maldives from Pexels