Breiter, tiefer, schneller: Autotuning unbedingt der Versicherung melden

 

Beim jährlichen Treffen der GTI-Fans am Wörthersee oder diversen Motorsport-Events schlagen die Herzen vieler Autofans höher. PS-begeisterte Autobesitzer und Bewunderer frönen ihrer Leidenschaft und erfreuen sich an den aufgemotzten Fahrzeugen. Doch soweit muss die Begeisterung gar nicht gehen, schon kleine Änderungen am Fahrzeug müssen gemeldet werden und das nicht nur bei der Fahrzeugprüfstelle, sondern auch bei der Versicherung!

 

Die gängigsten Änderungen an Fahrzeugen und was es zu beachten gilt:

 

♦ Chip-Tuning

 

Leistungssteigerungen des Motors um mehr als 5% sind eintragungspflichtig.

 

♦ Tieferlegen, Höherlegen

 

Jede Änderung am Fahrwerk ist eintragungspflichtig.

 

♦ Lenkrad oder Auspuff ändern

 

Änderungen bei Lenkrad oder Auspuff sind nur eintragungspflichtig, wenn Sie keine EG-Betriebserlaubnis haben.

 

♦ Felgen und Reifen

 

Im Typenschein ist festgelegt, welche Felgen und Reifen für das Fahrzeug verwendet werden dürfen. Stimmen Felgen und Reifen mit diesen Angaben überein und ragen nicht über die Karosserie hinaus, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Möchten Sie Felgen verwenden, deren Hersteller im Typenschein nicht angegeben ist, benötigen Sie ein Gutachten.

 

♦ Tönungsfolie

 

Die Windschutzscheibe ist für Tönungsfolie tabu, an den vorderen Scheiben nur erlaubt, wenn es medizinisch notwendig ist. Generell müssen Tönungsfolien von einer Fachwerkstätte geklebt werden und typengenehmigt sein – Nachweise darüber sind im Auto mitzuführen. Jede Folie muss übrigens mit einem Genehmigungszeichen versehen sein.

 

♦ Farbe ändern

 

Genehmigen muss man eine neue Farbe nicht lassen, allerdings bei der Zulassungsstelle melden, damit man einen Zulassungsschein mit der richtigen Fahrzeugfarbe bekommt.

 

 

Fazit

Wer an der Motorleistung des Fahrzeuges schraubt, oder die Vorgaben für Reifendimensionen nicht einhält, sollte das unbedingt der Versicherung melden. Lässt sich nämlich im Falle eines Unfalles nachweisen, dass die Tuning-Maßnahme für das Unfallgeschehen maßgeblich war, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen bzw. sich die Kosten wieder von Ihnen zurückholen.

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Peter Höfler

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