Wertkarten-Registrierung: Aus für anonyme SIM-Karten

 

Mit Jahreswechsel trat die Verordnung in Kraft, dass auch Prepaid-SIM-Karten registriert werden müssen. Konkret bedeutet das, dass Wertkarten-Nutzer sich beim Neukauf einer Wertkarte ausweisen müssen und erfasst werden.

 

Für bestehende Karten wurde eine Übergangsfrist bis 1. September 2019 eingeräumt. Diese können bis Anfang September noch anonym genutzt werden, danach aber nicht mehr ohne Registrierung aufgeladen werden. Bestehende Guthaben können natürlich verbraucht werden.

 

Wie bereits in vielen anderen EU-Ländern Pflicht, soll diese Maßnahme nun auch in Österreich die Kriminalprävention und Verbrechensaufklärung unterstützen.


 
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