Ausfall des Chefs: Chaos im Betrieb

 

Der (längere) Ausfall eines Chefs ist in den meisten aller Fällen nicht geplant und geht auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurück. Diese Umstände sind nicht nur emotional belastend und unerfreulich, sondern überfordernd und kompliziert. Meist herrscht wenig bis keine Erfahrung mit den erforderlichen Handlungen in dieser Situation, einen Notfallplan gibt es vielfach nicht. Dabei führt der Ausfall der zentralen Person in einem Klein- und Mittelbetrieb oft ungewollt zu einer Betriebsaufgabe.

 

Führen wir uns ein Beispiel vor Augen:

Tischlermeister „Maier“ ist Chef eines Einzelunternehmens, das 6 Mitarbeiter beschäftigt, seine Frau macht die Buchhaltung für die Firma. Beim Wandern in den Bergen stürzt Herr Maier ab und fällt ins Koma.

Neben den Sorgen um Ihren Mann sieht sich Frau Maier auch der Situation gegenüber, dass die Bank ohne Vollmacht sich weigert, Zahlungen auf ihre Anweisung hin durchzuführen. Zahlungsziele können somit nicht eingehalten werden, worauf die Lieferanten Materiallieferungen einstellen, Löhne werden nicht ausbezahlt. Und da bisher einzig der Chef für alles zuständig war, findet niemand Passwörter, Versicherungspolizzen, Kundendaten, …

 

Es liegt auf der Hand, dass in dieser Situation die Weiterführung der Firma auf der Kippe steht.

 

Notfallplan als Unternehmensretter

Mit einem Notfallordner vermeiden Sie, dass im Ernstfall niemand in der Firma weiß, was er tun soll. Treffen Sie Vorsorge, indem Sie folgende Fragen klären und die Daten und Entscheidungen in einem Ordner sammeln:

  • Wer ist im Ernstfall zu verständigen? Wer kann unterstützen?
  • Gibt es einen Stellvertreter, der soweit über alles informiert ist, dass er den Betrieb einstweilen fortführen kann?
  • Liegen Vollmachten für diesen Fall vor? Gibt es eine Aufgabenzuweisung?
  • Welche laufenden Verpflichtungen müssen erfüllt werden?
  • Wo sind EDV-Zugänge, Passwörter, Verträge, Versicherungspolizzen zu finden?
  • Bankverbindungen
  • Wo befinden sich sämtliche Schlüssel (Tresor, Fahrzeuge, …)?
  • Übersicht über wichtige Kunden und Lieferanten
  • Für den schlimmsten Fall: Wo befindet sich Ihr Testament?

Ganz wichtig ist, auch für den schlimmsten aller Fälle vorzusorgen und mittels Testament festzulegen, wie die Betriebsnachfolge geregelt werden soll. Insbesondere, wenn Sie minderjährige Kinder haben ist nach Ihrem Ableben der Vermögenszugriff für den hinterbliebenen Elternteil mehr als eingeschränkt, da Kapitalwerte bis zur Volljährigkeit gesperrt werden und grundbücherliche Eintragung von Immobilieneigentum jegliche eigenständigen Dispositionsmöglichkeiten nehmen.

Fazit

Vermeiden Sie eine unnötige Belastung Ihrer Angehörigen und gefährden Sie nicht die Fortführung Ihres Betriebes. Treffen Sie beizeiten die notwendigen Regelungen!


 
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