Mitarbeiter weg. Ausbildungskosten zurückfordern?
Ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Unternehmens: gut ausgebildete und fachlich versierte Mitarbeiter. Um die Qualität der Arbeit zu sichern, investieren viele Unternehmen teilweise hohe Beträge in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Was aber, wenn dieser dann kurz nach Abschluss der Ausbildung die Firma verlässt? Durch eine Rückzahlungsvereinbarung bleibt der Unternehmer nicht auf den Kosten sitzen.
Ausbildung, die zählt
Geht es um die Ersatzfähigkeit von Aus- und Weiterbildungen, dann gelten nur jene Schulungen, deren Wissen und Kenntnisse der Mitarbeiter auch in einer anderen Firma nutzen könnte, salopp formuliert: die den „Wert“ des Mitarbeiters am Arbeitsmarkt erhöhen.
Im Gegensatz zu einer Einschulung wie das Kennenlernen firmeneigener Software oder der Produktpalette des Unternehmens. Dieses Wissen würde dem Mitarbeiter in einem anderen Unternehmen nicht von Nutzen sein. Solche Kosten sind demnach nicht rückforderbar.
Wie, was und wie lange?
Die Rückzahlungsvereinbarung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und für jede Ausbildungsmaßnahme extra und konkret erstellt werden und zwar vor Ausbildungsbeginn. Eine pauschale Vorwegvereinbarung im Arbeitsvertrag ist nicht zulässig.
Zurückgefordert werden können Kurskosten, Reisekosten, Kosten für die Unterbringung, Kosten für Kursunterlagen. Lohnkosten können nur dann zurückgefordert werden, wenn der Mitarbeiter für die Dauer der Ausbildung dienstfrei gestellt wurde.
Die Rückzahlungsverpflichtung ist für maximal 4 Jahre verpflichtend (für Vereinbarungen, die nach dem 29.10.2015 unterzeichnet wurden). In Ausnahmefällen, beispielsweise bei sehr kostenintensiven Ausbildungen von Piloten, kann die Vereinbarung bis zu acht Jahre bindend sein.
Wichtig: Vom Ende der Ausbildung weg muss die Höhe des Rückzahlungsbetrages monatlich reduziert werden.
Im Falle einer Trennung
Zulässig ist die Rückforderung der Ausbildungskosten, wenn in dem vereinbarten Zeitraum nach der Schulungsmaßnahme das Dienstverhältnis beendet wird, weil
- der Arbeitnehmer es selbst aufkündigt
- der Dienstnehmer schuldhaft entlassen wird
- es einvernehmlich aufgelöst wird
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