Mit Scooter, Skateboard & Co in die Schule

 

Ab in die Schule und das möglichst schnell. Ab welchem Alter dürfen Kinder eigentlich in die Schule rollen?

 

Scooter, Roller und Skateboard

Seit 1. April 2019 dürfen Kinder ab 8 Jahren ohne Beaufsichtigung mit Geräten unterwegs sein, die rein durch Muskelkraft angetrieben werden. Gefahren werden darf am Gehsteig oder Gehweg, allerdings dürfen Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Die Fahrbahn für den Fahrzeugverkehr oder Radweg dürfen nicht benutzt werden.

 

Fahrrad

Alleine radeln dürfen Kinder ab 10 Jahren, vorausgesetzt, sie besitzen einen Radfahrausweis. Neu seit 1. April 2019 ist, dass Kinder diesen auch schon mit 9 Jahren machen dürfen, wenn sie die 4. Klasse besuchen. Radhelm ist Pflicht bis 12 Jahre, sollte aber zur eigenen Sicherheit natürlich auch danach getragen werden. Gefahren werden darf auf der Fahrbahn, Radwege müssen benutzt werden – Gehsteig und Gehweg sind tabu.

 

Übrigens

Eine Grundabsicherung hat Ihr Kind auf dem Schulweg durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wollen sie eine umfassendere Absicherung oder ist der Nachwuchs auch in der Freizeit viel auf Rädern unterwegs, sollten Sie unbedingt zusätzlich eine private Unfallversicherung abschließen, denn in der Freizeit gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wir beraten Sie dazu gerne!

 

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