Damit Sie bei einem Wasserschaden nicht baden gehen
Sie kommen vom Einkaufen zurück und beim Betreten der Wohnung strömt Ihnen das Wasser schon am Gang entgegen. Die Spülmaschine ist undicht und hat Ihre Küche unter Wasser gesetzt! Ein Schreckens-Szenario statt gemütlichem Nachhausekommen … womit Sie allerdings nicht allein dastehen: Wasserschäden zählen zu den häufigsten gemeldeten Schadensfällen.
Welche Versicherung für den entstandenen Schaden zuständig ist, hängt vom Schadensereignis selbst ab, vereinfacht gesagt:
→ Haushaltsversicherung: deckt Schäden am Hausrat, wenn diese durch Austritt von Leitungswasser entstanden sind;
→ (Privat-)Haftpflichtversicherung: greift, wenn Wasser aus Ihrer Wohnung in die Wohnung eines Nachbarn eindringt und dort Einrichtungsgegenstände beschädigt;
→ Gebäudeversicherung: zuständig, wenn Teile des Gebäudes oder fest damit verbundene Teile beschädigt werden;
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ABER: Wasserschaden nicht gleich Wasserschaden
Ein Wasserschaden ist mühsam für den Betroffenen, dem der Quell des Übels im Grunde egal sein wird. Nicht egal wie ein Wasserschaden entstanden ist, ist es allerdings für die Versicherung. Gedeckt von der Haushaltsversicherung werden nämlich meist nur Schäden, die durch „bestimmungswidriges“ Austreten von Leitungswasser entstehen. Schäden durch Grundwasser, Bodenfeuchte, Hochwasser, Wasser aus Witterungsniederschlägen (sprich zB Regen) etc. können in einfachen Polizzen oft nicht enthalten sein. Auch Besitzer von Aquarien, Wasserbetten, Wassersäulen, Whirlpools und Schwimmbädern sollten ihren Versicherungsschutz dahingehend überprüfen, um im Ernstfall nicht auf einem Schaden sitzen zu bleiben.
Wartungsfugen & Sorgfaltspflicht
# Silikonfugen sind Wartungsfugen
Silikonfugen in Bad, WC oder Küche sind Barrieren, die verhindern sollen, dass Wasser ins Mauerwerk oder Holz sickert und Schäden verursacht. Wer aufgrund einer undichten Silikonfuge einen Nässeschaden hat, der hat neben hohen Reparaturkosten womöglich auch noch mit Streitereien mit der Versicherung zu rechnen. Einige Versicherungen prüfen genau, ob der Mieter oder Eigentümer seiner Wartungspflicht nachgekommen ist und die Silikonfuge regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls ausgebessert hat.
# 72-Stunden-Regel
Wer Haus oder Wohnung für länger als 72 Stunden verlässt, muss entsprechende Vorkehrungen gegen eventuelle Wasserschäden treffen. Konkret bedeutet das: Hauptwasserhahn abdrehen und im Winter zusätzlich Maßnahmen gegen Frostschäden treffen.
Fazit
Stehen Bad oder Wohnung unter Wasser, bewahren Sie Ruhe, sperren Sie die Wasserzufuhr, stellen Sie den Strom ab und sichern Sie die Schadensstelle. Melden Sie den Schaden umgehend bei der Versicherung und dokumentieren Sie das Schadensereignis von Anfang an inklusive Fotos.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie mit Ihrer bestehenden Polizze optimal versichert sind, melden Sie sich bei uns – wir sehen uns das gerne mit Ihnen gemeinsam an.
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